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Umweltverbrechen im Ausland können in EU verhandelt werden

Arbeiter der Firma Pedroperu versuchen, die Umweltschäden zu beseitigen, die in der peruanischen Amazonasregion Chiriaco durch ein Ölpipeline-Leck entstanden sind. Foto (Symbolfoto): Adveniat/Jürgen Escher

Arbeiter der Firma Pedroperu versuchen, die Umweltschäden zu beseitigen, die in der peruanischen Amazonasregion Chiriaco durch ein Ölpipeline-Leck entstanden sind. Foto (Symbolfoto): Adveniat/Jürgen Escher

Umweltschützerinnen und Umweltschützer in Lateinamerika hoffen auf eine Reform der EU-Richtlinie gegen Umweltverbrechen. In der aktuellen Gesetzgebung sei eine Option eingefügt worden, die rechtliche Zuständigkeit auf Drittländer auszudehnen. Verstöße gegen EU-Recht im Ausland durch europäische Unternehmen könnten demzufolge erstmals vor europäischen Gerichten verhandelt werden, berichtet die spanischsprachige Ausgabe der Deutschen Welle in einem Bericht vom Donnerstag, 19. Mai 2022.

"In Arica in Chile reichte eine ganze Gemeinde eine Klage gegen Schweden ein, weil ihre Gesundheit durch ausgelaufene Giftstoffe beeinträchtigt wurde", erklärte Marcos Orellana, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Giftstoffe und Menschenrechte jüngst gegenüber dem Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments. Das Fallbeispiel reiche bis 1984 zurück und zeige die Notwendigkeit, dass Staaten für Umweltzerstörung ihrer Unternehmen in anderen Ländern zuständig sein sollten. Damals hatte ein schwedisches Bergbauunternehmen eine chilenische Firma für die Entsorgung von Schlämmen bezahlt, die große Mengen an Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber, Kupfer und Zink enthielten.

Jahre später erkrankten Teile der Bevölkerung an Herzinsuffizienz, Hautkrankheiten und krebsartigen Knochendeformitäten. Diese Symptome sind laut Weltgesundheitsorganisation auf die Wirkung von Arsen zurückzuführen. 1997 verklagte die Gemeinde Arica den chilenischen Staat und bekam 2007 Recht. Zu diesem Zeitpunkt war das chilenische Unternehmen bankrott. 2013 erreichte die Klage Schweden, das wies ein Verfahren aber wegen Verjährung zurück, so Orellana gegenüber DW. Sollten EU-Mitglieder die Drittstaaten-Option verabschieden, wäre die strafrechtliche Verfolgung von Umweltvergehen auch in Lateinamerika deutlich gestärkt. Seit 2008 sind in Europa das illegale Einbringen oder Einbringen von Stoffen in die Luft, ins Wasser oder in den Boden, das illegale Entsorgen von Abfällen sowie der illegale Handel mit Wildtieren und der illegale Handel mit Stoffen, die die Ozonschicht belasten, strafbare Umweltverbrechen. (bb)

bb (DW, WHO)

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