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Lateinamerika: Escazú-Abkommen zum Schutz von Umweltaktivisten tritt in Kraft

In Lateinamerika ist das Escazú-Abkommen zum Schutz von Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten in Kraft getreten. Es gilt als Meilenstein bei der Durchsetzung von Umweltschutz und Menschenrechten.

Berta Zúñiga Cáceres, die Tochter der ermordeten Umweltaktivistin Berta Cáceres, bei einer Protestkundgebung 2016. Foto: Manifestación Berta Cáceres, CIDH Daniel Cima, CC BY 4.0

Berta Zúñiga Cáceres, die Tochter der ermordeten Umweltaktivistin Berta Cáceres, bei einer Protestkundgebung 2016. Foto: Manifestación Berta Cáceres, CIDH Daniel CimaCC BY 4.0

In Lateinamerika ist das Escazú-Abkommen zum Schutz von Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten in Kraft getreten. Bei der offiziellen Feierstunde am Donnerstag, 22. April 2021, erklärte Alicia Bárcena, Leiterin der UN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (Cepal), es handele sich bei dem Vertrag um "das erste Regionalabkommen, das explizit Umweltaktivisten schützt". Die Feier begann mit einer Schweigeminute in Erinnerung an Berta Cáceres, berichtet die Nachrichtenagentur EFE.

Die honduranische indigene Umweltaktivistin war am 3. März 2016 ermordet worden. Sie hatte sich gegen das Wasserkraftprojekt "Agua Zarca" in Indigenen-Gebieten gestellt. Wegen ihres Engagements war sie von der Firma Desarrollos Energéticos S.A. (DESA) und Verbündeten von Honduras Präsident Juan Orlando Hernández verfolgt worden. Zwei Jahre später wurde der Gipfel von Escazú in Costa Rica zu ihren Ehren genau an ihrem Todestag abgehalten. Anschließend verabschiedeten Staats- und Regierungschefs aus 21 Ländern der Region eines der wichtigsten Umweltabkommen auf dem Kontinent.

Mit der Ratifizierung durch Mexiko im letztem Jahr als elftem Mitgliedsstaat konnte der Umweltvertrag in Kraft treten. Das Escazú-Abkommen gilt als Meilenstein bei der Durchsetzung von Umweltschutz und Menschenrechten. Nachhaltige und inklusive Wirtschaftsentwicklung soll mit demokratischen Grundrechten in Einklang gebracht werden. Der Vertrag schreibt Informationspflichten bei Umweltkonflikten vor sowie Klagerechte für Menschen, die von Ressourcenausbeutung betroffen sind. Schließlich werden Schutzmechanismen für Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten verbrieft.

Mit Mexiko, Argentinien, Uruguay, Bolivien, Ecuador, Antigua und Barbudas, Guyana, Nicaragua, Panama, Saint Kiss und Nevis, San Vicente und Granadinas sowie Santa Lucía haben das Umweltabkommen mittlerweile 13 Staaten unterzeichnet. Länder wie Kolumbien, Chile, Peru und Brasilien, wo es die meisten ermordeten Umweltaktivisten in Lateinamerika gibt, sind dem Vertrag nicht beigetreten. Die Regierungen befürchten, dass Investitionsprojekte in Bergbau und Infrastruktur behindert werden könnten. Laut der Nichtregierungsorganisation "Global Witness" wurden allein 2019 weltweit 212 Menschen ermordet, die sich für den Umweltschutz in ihrer Heimat eingesetzt haben. Zweidrittel der Opfer kommen aus Lateinamerika. (bb)

bb (Cepal, efe)

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