Mexiko: Senat für Legalisierung von Marihuana
Der Senat in Mexiko hat für die Freigabe von Marihuana gestimmt. Das Land kommt damit der Legalisierung des Rauschmittels näher. Nach Uruguay und Kanada wäre Mexiko das dritte Land weltweit, das so einen Schritt geht.
Mexikos Senat hat den Weg für die teilweise Legalisierung von Marihuana freigemacht. Das Oberhaus verabschiedete am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesvorlage über die Regulierung vom Anbau, Handel und Konsum von Cannabis, berichtet der mexikanische TV-Sender "Noticieros Televisas". 82 Senatorinnen und Senatoren stimmten für die Freigabe, 18 dagegen.
Das Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 28 Gramm Marihuana. Für Minderjährige bleiben die alten Verbote bestehen. Mexikaner können die Droge in vom Staat lizenzierten Geschäften kaufen. Auch das Anpflanzen von bis zu vier Cannabis-Gewächsen für den Eigenverbrauch soll erlaubt werden. Als Voraussetzung für den Heimanbau nennt das Gesetz eine jährliche Anbaugrenze von 480 Gramm. Auch muss eine vorherige, anonyme Registrierung bei der staatlichen Marihuana-Kontroll-Behörde vorgenommen werden. Werbung für Marihuana bleibt verboten. Das Rauchen von Joints ist nur an lizenzierten Orten erlaubt.
Zum Inkrafttreten der Marihuana-Legalisierung fehlt die Zustimmung des mexikanischen Abgeordnetenhauses. Im vergangenen Jahr hatte der Oberste Gerichtshof von Mexiko die Cannabis-Legalisierung durch den Gesetzgeber angeordnet. Das Verbot und die Kriminalisierung des Marihuana-Freizeitkonsums sei ein Verstoß gegen die personelle Selbstbestimmung, urteilten die Verfassungsrichter damals.
Nach Uruguay und Kanada wäre Mexiko das weltweit dritte Land, das den Freizeit-Konsum erlaubt. Auch in einigen Staaten der USA ist das Rauchen von Cannabis bereits erlaubt. Das neue Gesetz zielt zudem darauf ab, dass durch die Legalisierung die Macht der heimischen Drogenkartelle geschwächt wird. Die bisherige Prohibitionspolitik habe "kein gewünschtes Ergebnis erzielt", die Gewalt der Drogenmafias sowie der Drogenkonsum sei nicht zurückgegangen, stellt das Gesetz fest. (bb)