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Keine staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba

Entwicklungszusammenarbeit, BMZ, Kuba, Wirtschaft, Deutschland, Entwicklungshilfe

Deutschland schließt staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba zukünftig aus. Foto (Havanna): Adveniat/Martin Steffen 

Ende April kündigte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Strukturreform der deutschen Entwicklungszusammenarbeit an. Noch ist Deutschland in etwa 85 Ländern direkt aktiv, meist über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Zuge der Neuausrichtung soll unter dem Motto „Weg von der Gießkanne“ die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit in etwa einem Drittel der Länder beendet werden, darunter Kuba, schrieb die FAZ mit Verweis auf eine Ausstiegsliste, die dem Blatt vorliege. Diese Nachricht sorgte vor allem bei Kuba-Unterstützern für Unruhe. 

Keine direkte staatliche Entwicklungszusammenarbeit

„Wir beenden mit keinem Land die Zusammenarbeit, sondern wir steuern in einer Reihe von Ländern um. Die erwähnte Umsteuerung betrifft vor allem die direkte staatliche, also bilaterale Zusammenarbeit“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage. „Die Entscheidung betrifft ausschließlich die direkte Zusammenarbeit von Staat zu Staat über die Durchführungsorganisationen wie die GIZ oder die KfW in den einzelnen Staaten.“ In Ländern, in denen man nicht mehr direkt staatlich zusammenarbeite, würde weiterhin die Arbeit der Kirchen und der Zivilgesellschaft sowie der EU und multilateraler Institutionen unterstützt, sowie Investitionen der Privatwirtschaft gefördert.

Investitionen scheitern oft an Wirtschaftssanktionen

Das klingt beruhigend. Aber bei Investitionsförderung vermittelt der Realitätscheck für Kuba eher ein tristes Bild. Nicht selten bleiben Investitionsprojekte in der Entwicklungsphase stecken. Das hat mit den schwierigen Finanzierungsbedingungen zu tun. Seit fast sechzig Jahren leidet Kuba unter der Wirtschafts-, Finanz- und Handelsblockade durch die USA. Deren Bestimmungen betreffen auch Drittstaaten und lassen potentielle Investoren vorsichtig agieren. Derzeit findet sich keine deutsche Bank, die Projekte auf Kuba finanziert. Darüber hinaus fehlt es an öffentlicher Entwicklungsfinanzierung. Kuba selbst steckt in Zahlungsschwierigkeiten. Eine Erhöhung der Hermes-Bürgschaften war mehrmals an Zahlungsverzögerungen auf kubanischer Seite gescheitert. Zwar gibt es seit Oktober 2018 in Havanna ein Deutsches Büros zur Förderung von Handel und Investitionen, aber das fehlende Entwicklungshilfeabkommen mit Kuba sei ein „großes Hemmnis“, hört man immer wieder aus dem Kreis deutscher Unternehmer auf der Insel.

Denn die offizielle Entwicklungszusammenarbeit liegt seit 2003 auf Eis, ebenso ein bereits ausgehandeltes deutsch-kubanisches Kulturabkommen – eine Reaktion auf die Verhaftung von 75 Systemoppositionellen in Kuba und deren Verurteilung zu langjährigen Haftstrafen im März 2003. Die Inhaftierten kamen 2010 auf Vermittlung der Katholischen Kirche wieder frei – ein wichtiger Schritt für eine Wiederannäherung zwischen der EU und Kuba. Deutschland brauchte noch ein paar Jahre länger. Beim Besuch des damaligen Bundesaußenministers Frank Walter Steinmeier in Havanna im Juli 2015 unterzeichneten Deutschland und Kuba zwei Rahmenabkommen über die politische, kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Seitdem herrscht wieder weitesgehend Stillstand.

BMZ fördert Bildungs- und Umweltprojekte zivilgesellschaftlicher und kirchlicher Träger

„In Kuba wurden Maßnahmen der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit noch nicht umgesetzt, daher können diese auch nicht beendet werden“, heißt es dazu aus dem Ministerium. „Vom BMZ mitgeförderte Projekte der Zivilgesellschaft und anderer Träger sind [von der Strukturreform, Anm.] nicht betroffen und werden auch künftig in Kuba möglich sein.“ Zu den wichtigsten Projekten in der BMZ-geförderten deutsch-kubanischen Kooperation gehören DAAD-Projekte. Diese betreffen Themen wie Biodiversität, Recycling und Abwassermanagement, Sozioökologische Problemlösungen und deren universitäre Vermittlung, unternehmerische Bildung an Hochschulen, deutsch-kubanische Alumni-Netzwerke, Workshops in Hochschulmanagement usw. Darüber hinaus fördert das BMZ eine Dreieckskooperation Mexiko-Kuba-Deutschland im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz (Solarthermie), zivilgesellschaftliche Kooperationen (Kirchen, private Träger, Sozialstrukturförderung) sowie Vorhaben der Politischen Stiftungen, zwei Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft sowie ein regionales Sparkassenpartnerschaftsprojekt. Nach Hurrikan Irma im Herbst 2017 flossen über vom BMZ unterstützte UN-Programme Übergangshilfen in Höhe von 750.000 Euro. 

Auswirkungen der neuen BMZ-Ausrichtung derzeit nicht absehbar

Deutschland setze die Zusammenarbeit mit Kuba in der Entwicklungszusammenarbeit auch durch sein europäisches und multilaterales Engagement fort, so die BMZ-Sprecherin. „Zudem finanziert Deutschland durch seinen Beitrag zum EU-Haushalt aktuell mehr als 20 Prozent der EU-Entwicklungsleistungen und unterstützt damit indirekt auch die Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Kuba.“

Das künftige Kuba-Engagement des BMZ lässt sich auf die Kurzformel bringen: Wo man nie richtig eingestiegen ist, kann man auch nicht aussteigen. Die allgemein auf die Reformstrategie für das BMZ gemünzte Aussage des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) kann man auch auf Kuba anwenden: „Eine umfassende Bewertung der Auswirkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Viele Fragen stellen sich im Zuge der Umsetzung, von denen dann auch zivilgesellschaftliche Organisationen betroffen sein können.“

Autor: Andreas Knobloch

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