Zivile Organisationen verklagen die Kirche
Organisationen der Zivilgesellschaft haben in Mexiko die katholische Kirche verklagt. Die Klageführer werfen Kardinal Norberto Rivera Carrera und weiteren sechs Bischöfen laut der Tageszeitung "El Universal" vom Mittwoch, 15. Juni 2016, vor, in der Debatte um die Zulassung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche zu missachten.
Staatspräsident Enrique Pena Nieto hatte sich im Mai für die landesweite Einführung der "Homo-Ehe" eingesetzt und einen entsprechenden Antrag auf Verfassungsänderung angekündigt. Es sei Aufgabe des Staates, Diskriminierungen zu verhindern und gleiche Rechte für alle sicherzustellen, so Pena Nieto. Die Bischöfe kritisierten den Vorstoß als eine Entwertung des traditionellen Familienbildes.
Zurzeit ist die Regelung in Mexiko uneinheitlich; in einigen Bundesstaaten und in der Hauptstadt sind Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Partner erlaubt. Für eine Verfassungsänderung müssten zwei Drittel des Parlaments zustimmen. Zudem wäre die Zustimmung der Bundesstaaten und schließlich die Unterschrift des Präsidenten notwendig. In Lateinamerika ist die "Homo-Ehe" derzeit in Argentinien, Kolumbien, Uruguay und Brasilien zugelassen.
Quelle: KNA, Foto: torbakhopper,CC BY 2.0.