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Mexiko |

Wegen Verschwindenlassens vor Menschengerichtshof

Foto(Zuschnitt): Comisión Interamericana de Derechos Humanos, CC BY 2.0.
Foto(Zuschnitt): Comisión Interamericana de Derechos Humanos, CC BY 2.0.

Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) hat vor dem Interamerikanischen Gerichtshof Klage gegen Mexiko wegen des gewaltsamen Verschwindenlassens von drei Staatsbürgern durch Militärs eingereicht. Der Präzedenzfall aus dem Jahr 2009, bei dem Nitza Paola Alvarado Espinoza, José Ángel Alvarado Herrera und Rocío Irene Alvarado Reyes an der US-Grenze im Bundesstaat Chihuahua von Armeeangehörigen verhaftet worden waren und seitdem nicht wieder aufgetaucht sind, soll systematische staatliche Verbrechen im Anti-Drogenkampf auf die juristische Agenda bringen.

Die Klage beim Gericht mit Sitz in Costa Rica sei am Dienstag, 22. November 2016 eingereicht worden. "Der Fall behandelt zum ersten Mal gewaltsames Verschwindenlassen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen Drogenhandel und organisiertem Verbrechen", so eine Presseerklärung der CIDH. Die Opfer seien "durch Militärs ihrer Freiheit beraubt worden". Es lägen ausreichend Beweise zur Täterschaft der Armee vor. Familienangehörige der Verschwundenen hätten sich zudem bei den staatlichen Stellen gemeldet und keine Informationen erhalten - stattdessen seien "Aktivitäten zur Verschleierung" unternommen worden.

Der Fall eröffne dem Tribunal die Möglichkeit, sich "zu anderen Rechtsbrüchen zu äußern, die sich aus der Bedrohung und Schikanierung von Familien der Verschwundenen ergeben haben", hofft das Menschenrechtsgremium der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) auf eine Aufarbeitung des Unrechts. Mexiko hatte vor Klageeinreichung nicht angemessen auf die CIDH-Empfehlungen reagiert, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. Systematische Menschenrechtsverletzungen hatten in Mexiko zugenommen nachdem der damalige Präsident Felipe Calderón ab 2007 die Armee im Anti-Drogenkampf im Inneren einsetzen ließ. (bb)

Foto(Zuschnitt): Comisión Interamericana de Derechos Humanos,CC BY 2.0.

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