Verfassungsgericht erklärt LGBTI-Gesetz für verfassungswidrig
Die Richter des Obersten Verfassungsgerichts (TCP) haben einen neuen Artikel im Personenstandsrecht für verfassungswidrig erklärt, der LGBTI-Personen erstmals das Recht auf die freie Wahl ihrer sexuellen Identität zugesprochen hatte, bericht die bolivianische Tageszeitung La Razón am Dienstag, den 21. November 2017.
Protestende nach Zusage des Parlaments
Vertreter und Vertreterinnen der Gemeinschaft von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen (LGBTI) haben ihren Hungerstreik beendet. Das Protestende war durch eine Zusage des nationalen Parlaments möglich geworden, das eine verfassungsgemäße Überarbeitung der beanstandeten Normen zugesichert hatte. “Wir haben den Streik beendet, aber das bedeutet nicht, dass wir nicht weiter Druck machen werden, erklärte Mateo Rodrigo nach sieben Tagen des Hungerstreiks vor den Toren der nationalen Ombudsstelle für Menschenrechte im Regierungssitz gegenüber dem Blatt. Neben dem Namensrecht war zudem das Recht auf nicht heterosexuelle Ehen sowie das Recht auf Adaption für LGBTI kassiert.
Zwei Abgeordnete der regierenden “Bewegung zum Sozialismus (MAS) hatten den Protestierenden aus allen Teilen der 11-Millionen-Einwohnernation eine Lösung des Konfliktes versprochen. “Wir werden neue Gesetze auf den Weg bringen, um diesen Verstoß gegen die Menschenrechte, unter denen sie leiden, wieder gut zu machen, so die MAS-Parlamentarierin Sonia Brito. Ein weiterer Weg, um gegen den Richterspruch vorzugehen, sei eine Prozessrechtklage, die Verfassungsrichter hätten bestimmte Fristen nicht eingehalten. “Bolivien macht Fortschritte, aber sehr langsam, zitiert die spanische El País die erste legal anerkannte Transfrau Luna Humerez. Das 2016 verabschiedete Gesetz über die Geschlechteridentität gilt als das fortschrittlichste in der gesamten Region. (bb)