Verfassungsänderung: Stimmrecht für Auslands-Chilenen
Erstmals seit Beginn der Pinochet-Diktatur können im Ausland lebende Chilenen wieder an nationalen Wahlen in ihrer Heimat teilnehmen. Mit 110 Ja-Stimmen und einer Enthaltung stimmte die Abgeordnetenkammer am Mittwoch, 3. August 2016, für eine Verfassungsänderung, welche die Stimmabgabe unabhängig vom Wohnort des Wahlberechtigten möglich macht, berichtet die Tageszeitung La Tercera über die Novelle. "Wir sind das 118. Land der Erde, das die Auslandswahl ermöglicht. Damit begleicht Chile eine historische Schuld", twitterte der Abgeordnete Gabriel Boric vom linken "Movimiento Autonomista" aus der Magellan-Region.
Um an einer Wahl teilzunehmen müssen sich die rund 850.000 im Ausland lebenden Chilenen - die Hälfte davon in Argentinien - in Wahlregister eintragen. Das ist in allen chilenischen Botschaften und Konsulaten möglich. Im nationalen Wahlverzeichnis wird ein neues Unterregister für im Ausland lebende Chilenen eingeführt, so eine Presseerklärung der Abgeordnetenkammer. In jedem ausländischen Staat wird ein Wahlkomitee zur Durchführung des Wahlgangs eingerichtet, dem der jeweilige Konsul vorsteht und der von einem Vertreter des Außenministeriums begleitet wird. Die Wahlbeteiligung in Chile war bei den Wahlen 2013 mit 49 Prozent zuletzt auf ein historischen Tiefstand gefallen.
Das erste Land in Lateinamerika, welches das Auslandswahlrecht einführte war Kolumbien im Jahr 1962. Seitdem hat sich die Mehrheit der Region für dieses Recht entschieden. In Uruguay, wo sich eine Mehrheit bei einem Referendum im Oktober 2009 zwar für die Einführung ausgesprochen hatte, wurde bisher kein Gesetz auf den Weg gebracht. Ebenfalls kein Wahlrecht im Ausland haben die Bürger von Nicaragua und Kuba. In Guatemala beschloss der Kongress im März 2016 eine entsprechende Reform. (bb)