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Mexiko |

US-Verfassungsgericht weist Umweltschützer-Klage gegen Trump-Mauer ab

Grenezschautzanlage am Rio Bravo. Foto: Jürgen Escher/ Advenait

In den USA hat am Montag das Oberste Gericht eine Verfassungsklage von Umweltschützern gegen die Grenzmauer zu Mexiko abgewiesen. Das "Center for Biological Diversity", der "Animal Legal Defense Fund", "Defenders of Wildlife" und das "Southwest Environmental Center" hatten zuvor beim Obersten Gericht Klage eingereicht. Darin hatten sie versucht ein Bundesgesetz anzufechten, das es dem Ministerium für inneren Sicherheit erlaube, einfach Gesetze zu erlassen, wenn es dem Bau der Mauer diene, berichtet die Nachrichtenagentur AP.

Beim Bau der Grenzmauer hatte die Trump-Administration laut dem Nachrichtensender CNN auf bestimmte gesetzliche Anforderungen für den Bau der Grenzmauer verzichtet. Aus Sicht der Umweltverbände ginge der Verzicht auf Naturschutzvorschriften auf Kosten der Wildtiere in der Region. "Wir sind enttäuscht, dass der Oberste Gerichtshof den offensichtlichen Missbrauch des Gesetzes durch die Trump-Regierung zur Beschleunigung des Grenzmauerbaus nicht berücksichtigen wird", kritisiert Jean Su, Anwalt am "Center for Biological Diversity" die Gerichtsentscheidung.

"Diese Regierung hat sich über die Verfassung lustig gemacht, um eine enorm zerstörerische Mauer zu bauen. Wir werden diese illegalen Ausnahmeregelungen weiter bekämpfen und alles tun, um weitere Schäden an den wunderschönen Grenzgebieten zu verhindern", so Jean Su.

Die Verfassungsklage ist nicht die erste gegen den umstrittenen Mauerbau. Vergangenes Jahr gab das Oberste Gericht der Trump-Regierung grünes Licht für die Verwendung von Pentagon-Geldern in Milliardenhöhe, um die Grenze in den US-Bundesstaaten Arizona, Kalifornien und New Mexico durch robustere Stahlzäune zu verstärken. Seit 2015 verspricht US-Präsident Trump den Bau einer 2000-Meilen-Mauer. Berichten der "Huffington Post" zufolge wurden bisher lediglich rund 200 Meilen, also rund 322 km  der Grenzanlagen mit Stahlwänden versehen. Der Rest des Grenzverlaufs besteht aus Zaunanlagen. (bb)

 

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