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UN evaluiert Lage der indigenen Völker

Eine Familie vom Volk der Tseltal in Mexiko. Foto: Adveniat/Hoch
Eine Familie vom Volk der Tseltal in Mexiko. Foto: Adveniat/Hoch

Die Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen (UN) Victoria Tauli Corpuz ist seit dem 08. November 2017 in Mexiko und wird dort 10 Tage die Lage der indigenen Gemeinden untersuchen. Zu diesem Zweck wird die Sonderbeauftragte für die Rechte indigener Völker Reisen in unterschiedliche Teile des Landes unternehmen und sich sowohl mit Vertretern der Regierung als auch mit sozialen Organisationen treffen.

Eine der wichtigsten Punkte auf der Agenda sind die anhaltende Diskriminierung und Ausgrenzung der indigenen Gemeinden. Die Organisation ProDESC hat angekündigt der Sonderbeauftragten aufzuzeigen, dass die Politik und Gesetzgebung in Mexiko die strukturelle Ausgrenzung Indigener fördert. Hinzu käme ein hohes Maß an Gewalt und Bedrohung vor allem für indigene Frauen. Weiterhin habe sich auch an der fehlenden Teilhabe im Zusammenhang mit Großprojekten, besonders im Bergbau, seit dem letzten Besuch eines UN-Sonderbeauftragten vor 14 Jahren nicht viel verändert.

INE reagiert auf Anschuldigungen

Die Reise von Victoria Tauli Corpuz fällt in eine Zeit, in der Diskriminierung und Marginalisierung Indigener in Mexiko hohe Wellen schlagen. Die erste indigene Präsidentschaftskandidatin María de Jesús Patricio Martínez - besser bekannt als Marichuy - hatte vor dem Hintergrund ihrer Wahlkampagne die Handy App, die zur Sammlung der notwendigen 800.000 Unterschriften benutzt wurde, scharf kritisiert, da diese in vielen ländlichen Gebieten schlicht nicht funktioniere. Viele Indigene würden so vom politischen Prozess ausgeschlossen. Marichuy sowie einige mexikanische Intellektuelle warfen dem Nationalen Wahlinstitut (INE) Rassimus vor. Der INE genehmigte in diesem Zusammenhang nun die Abgabe der Stimmen in Papierform sowie eine Fristverlängerung von sieben Tagen, um die Unterschriftensammlung zu erleichtern.

Außerdem hat der INE am 08. November einstimmig neue Bestimmungen bezüglich der politischen Parteien erlassen. Ab 2018 muss in 12 von 28 Distrikten mit indigener Bevölkerungsmehrheit der Kandidat für direkt gewählte Ämter auf Bundesebene indigener Abstammung sein. Auch die Teilhabe an politischen Ämtern für Frauen soll durch die neue Bestimmungen gestärkt werden, denn die Hälfte dieser 12 Kandidaten muss dann außerdem weiblich sein. Darüber hinaus müssen die Parteien bei den Kandidaten für den Kongress- und die Abgeordnetenkammer jeweils die Hälfte Frauen und Männer auf die Liste setzen. (aj)

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