Senat verabschiedet Gesetz gegen Verschwindenlassen
Der mexikanische Senat hat am Donnerstag, 27. April 2017, ein Gesetzespaket verabschiedet, das dem gewaltsamen Verschwindenlassen von Menschen Einhalt gebieten soll. So wird es in Zukunft eine nationale Suchkommission geben, die die zahlreichen Fälle von Vermissten aufklärt. Ebenso soll in die Vernetzung zwischen den einzelnen Behörden in den unterschiedlichen Bundesstaaten intensiviert werden. Darüber hinaus ist das Verschwindenlassen ab sofort eine Straftat, die mit 40-60 Jahren Gefängnis geahndet wird.
Mit dieser Gesetzgebung reagiert der mexikanische Präsident Enrique Peña Nieto auf die Forderungen nationaler und internationaler Menschenrechtsorganisationen, die in der Vergangenheit immer wieder ein härteres Durchgreifen in diesem Zusammenhang gefordert hatten. Für besonderes Aufsehen sorgte im September 2014 das Verschwinden von 43 Studenten in Ayotzinapa. Auch mehr als zwei Jahre später ist nicht endgültig geklärt, was genau mit den jungen Menschen passiert ist. Ihre Angehörigen protestieren bis heute immer wieder und fordern eine endgültige Aufklärung. Dies führte auch zur Sensibilisierung der mexikanischen und weltweiten Öffentlichkeit.
Das Recht auf Aufklärung
Die Studenten von Ayotzinapa sind kein Einzelfall. Derzeit gelten in Mexiko knapp 31.000 Menschen als verschwunden. "Das gewaltsame Verschwinden von Menschen hat derzeit in Mexiko eine noch nie da gewesene Dimension angenommen. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass die Angehörigen ein Recht darauf erhalten, die Wahrheit zu erfahren und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden", erläuterte die Vorsitzende der Menschenrechtskommission des Senats, Angelica de la Peña. Kritisch zu betrachten bleibt sicherlich die Tatsache, dass in diese Verbrechen in der Vergangenheit teilweise auch Politiker und Funktionäre verwickelt gewesen sind. (aj)