Senat legalisiert Abtreibungen in drei Fällen
Die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen hat in Chile einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Nach zehnstündiger Senatssitzung von Dienstag bis zum Mittwoch-Morgen, 19. Juli 2017, stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Teil-Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Das teilte der chilenische Senat auf seiner Internetseite mit.
In drei Fällen wird die Abtreibung ungeborenen Lebens in dem konservativ geprägten Land durch die Gesetzesnovelle nun legal. Mit 18 zu 16 Stimmen wurde die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs nach Vergewaltigung freigegeben. Mit 19 zu 14 Stimmen kann ein medizinischer Eingriff einen kranken Fötus aus dem Mutterleib entfernen. Mit 20 zu 14 Stimmen wurde eine Abtreibung im Falle einer Gefährdung der Mutter für Leib und Leben erlaubt.
In den 1970er Jahren hatte der rechtsgerichtete Militärdiktator Augusto Pinochet jede Form des Schwangerschaftsabbruchs in Chile unter Strafe gestellt. "Chiles Frauen verdienen dieses Mindestzugeständnis an ihre Selbstbestimmung", begründete Chiles Präsidenten Michelle Bachelet die Teillegalisierung. "Mit dieser Begründung wird der Weg für eine freie Abtreibung eröffnet", sagte die konservative Oppositionspolitikerin Jacqueline Van Rysselberghe. Sie lehnt die von der sozialdemokratischen Präsidentin und der regierenden Mitte-Links-Koalition initiierte Legalisierung ab. Abtreibungsgegner und befürworter hatten die Senatssitzung mehrfach unterbrochen, was zu Saalräumungen führte. (bb)