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Peru |

Rüge wegen Straflosigkeit nach Zwangssterilisation

María Mamérita Mestanza starb am 4. April 1998. Acht Tage zuvor hatten Ärzte an der 33-Jährigen im Regionalkrankenhaus Cajamarca eine Eileiterunterbindung vorgenommen, das heißt: sie wurde sterilisiert. Bereits seit 1996 hatte das Personal der Gesundheitsstation von La Encañada sie bedrängt, sie solle sich zu diesem Eingriff entschließen. Es gebe ein Gesetz, dass Frauen mit Gefängnis und mit Geldstrafen drohe, wenn sie mehr als fünf Kinder hätten, erklärten ihr die Mitarbeiter des Gesundheitszentrums.

Tod nach Zwangssterilisation

María Mameríta Mestanza hatte sieben Kinder, als sie sich überreden ließ. Sie unterschrieb ein Dokument, dass sie nicht lesen konnte. Sie wurde operiert, ohne dass zuvor untersucht wurde, ob der Eingriff für sie ein gesundheitliches Risiko darstellt. Bereits am Tag nach der Operation wurde sie aus dem Krankenhaus entlassen, obwohl deutlich war, dass es ihr nicht gut ging.

Ihr Ehemann, Jacinto Salazar Juárez forderte ärztliche Hilfe im Gesundheitszentrum von La Encañada an, als sich der Gesundheitszustand von María Mamérita Mestanza zusehends verschlechterte. Doch das Personal unternahm nichts, um seine Frau zu retten. Sie hinterließ ihrem Mann sieben Kinder, das jüngste war gerade einmal vier Monate alt. Mindestens 18 weitere Frauen starben an den Folgen einer Zwangsterilisierung, so die Frauenrechtsorganisation DEMUS.

Über 2.000 Frauen gegen ihren Willen verstümmelt

In mindestens 2.074 Fällen sind Frauen während der Regierungszeit des heute wegen Korruption und Menschenrechtsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilten Alberto Fujimori zwangssterilisiert worden. Insgesamt wurden nach Angaben der staatlichen Menschenrechtsstelle von 1996 bis zum Jahr 2000 rund 300.000 Frauen sterilisiert.

Hinter dem klangvollen Namen ‘Nationales Programm für reproduktive Gesundheit und Familienplanung’ verbarg sich diese Maßnahme, die Fujimori als eine Projekt der Armutsbekämpfung präsentierte und durchsetzte. So entspricht es einer perfiden Logik, dass vor allem arme Frauen, Bäuerinnen oder indigene Frauen Opfer des „Freiwilligen Chirurgischen Verhütungsprogramms“ wurden.

Erfolgreiche Klage vor dem CIDH

Bereits 1999 klagten Menschen- und Frauenrechtsorganisationen wie DEMUS und CEJIL den peruanischen Staat wegen des Todes von María Mameríta Mestanza vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH) an.

Im Jahr 2003 einigte man sich darauf, dass der peruanische Staat seine Verantwortung im Fall Mestanza anerkennt. Peru verpflichtete sich zu Entschädigungszahlen für die Familie des Opfers und zur rechtlichen Untersuchung des Falles, um die Verantwortlichen zu bestrafen. Außerdem muss Peru sicherstellen, dass sich derartige Grausamkeiten nicht wiederholen.

Juristischer Winkelzug sorgt für Straffreiheit der Täter

Peru entschädigte zwar, kam jedoch den Verpflichtungen nach Strafverfolgung der Täter nicht nach. Stattdessen erklärte der zuständige Staatsanwalt Jaime Schwartz im Mai 2010, der Fall sei inzwischen verjährt. Der juristische Winkelzug: Es handele sich um Vergehen gegen Leib, Leben und Gesundheit und fahrlässige Tötung. Die auf Völkermord und Folter lautende Klage wurde auch nach Revision abgelehnt.

CIDH rügt Peru wegen Nichteinhaltung von Vereinbarungen

Dieses Vorgehen hat Peru nun nach der 140. Sitzung der Menschenrechtskommission in Washington eine Rüge des CIDH eingebracht. Am 5. November erklärte die Kommission in einer Pressekonferenz, sie sei besorgt, dass Peru seinen Verpflichtungen nicht nachkomme. Menschen- und Frauenrechtsorganisationen hatten zuvor während der Sitzungsperiode Ende Oktober in Washington ihre Proteste vorgebracht.

Rosy Salazar, Anwältin der Frauenrechtsorganisation DEMUS erklärte gegenüber der mexikanischen Nachrichtenagentur Cimac, das Vorgehen des peruanischen Staates offenbare den fehlenden politischen Willen: „Der Staat sendet an die peruanische Nation und die internationale Gemeinschaft die klare Botschaft, dass ihn die Menschenrechte und das Recht auf selbstbestimmte Reproduktion der Frauen nicht interessieren. Die Straffreiheit verstärkt den Schaden, den diese Maßnahme bei Tausenden Betroffenen und den Hinterbliebenen der mindestens 18 Opfer angerichtet hat“, erklärte die Anwältin.

Autorin: Bettina Hoyer

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