Präsident Calderón soll in Den Haag vor Gericht
Wegen Menschenrechtsverbrechen wollen mexikanische Anwälte, Akademiker, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten den Präsidenten ihres Landes, Felipe Calderón vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verklagen. Auch hochrangige Militärs und Funktionäre sollen sich wegen Menschenrechtsverletzungen in Folge des von Calderón 2006 ausgerufenen Krieges gegen die Drogen verantworten müssen.
Bisher größte Zivilklage des Internationalen Strafgerichtshofs
Bisher hätten bereits mehr als 20.000 mexikanische Staatsbürger die Klage mit unterschrieben, erklärte der für die Anklageschrift verantwortlich zeichnende Anwalt Netzaí Sandoval Ballesteros auf einer Pressekonferenz. "Damit ist handelt es sich schon jetzt um die größte Zivilklage, die Internationalen Strafgerichtshof je eingegangen ist“, so Sandoval.
Der Krieg gegen die Drogen habe in vier Jahren mehr als 40.000 Menschen das Leben gekostet. "Systematisch sind in dem Konflikt immer wieder Menschenrechte verletzt worden", so die Anklageschrift, die auch im Internet unterzeichnet werden kann. Der Konflikt hat zur Vertreibung von 230.000 Menschen geführt, mindestens 10.000 Menschen gelten als verschwunden. Unter den Todesopfern sind auch 1.300 Kinder und Jugendliche.
Calderón sieht keine Notwendigkeit
Calderón hat inzwischen in einer Erklärung verlauten lassen, dass es der falsche Weg sei, die Lage in Mexiko vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandeln zu wollen. „Eine Klage vor dem Gerichtshof ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein Staat die in den Statuten von Rom aufgeführten Straftaten nicht strafrechtlich verfolgen kann oder will", so Calderón. "In unserem Land ist die Gesellschaft nicht das Opfer einer autoritären Regierung oder von systematischem Machtmissbrauch durch die Armee", zitiert die mexikanische Presse den Präsidenten.
Sandoval widersprach dieser Ansicht und unterstrich, dass man genau deshalb vor den Strafgerichtshof gehe, weil das mexikanische Strafrecht für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen keine Handhabe vorsehe, diese Verbrechen aber vorlägen. (bh)