Organisationen fordern Gerechtigkeit im Fall Digna Ochoa
Vor zehn Jahren, am 19. Oktober 2001 wurde die Menschenrechtsverteidigern und Anwältin Digna Ochoa y Plácido in Mexikos Hauptstadt ermordet aufgefunden. Neben ihrer Leiche fand man ein Schreiben mit einer Morddrohung, die sich gegen alle Mitglieder des Menschenrechtszentrums „Miguel Agustín Pro“ richtete. Mehrere Organisationen kritisierten am Jahrestag der Ermordung die andauernde Straffreiheit in diesem Fall.
So kam die Generalstaatsanwaltschaft der Hauptstadt (PGJDF) am 9. September dieses Jahres zu dem Schluss, Ochoa habe ‒ ungeachtet der vielen Schüsse und dem Drohbrief ‒ Selbstmord begangen und legte den Fall zu den Akten. Dieses Vorgehen rief Empörung bei Menschenrechtsorganisationen hervor, die in Erklärungen zudem betonen, dass die Staatsanwaltschaft juristische Einsprüche von Familienangehörigen der Toten einfach übergangen habe.
Menschenrechtlerin unzureichend geschützt
Der Fall Ochoa sei beispielhaft für Mexiko, so das Menschenrechtszentrum Cejil. Der Mord an der Aktivistin wurde bereits vor zehn Jahren vor die interamerikanische Menschenrechtskommission (CIDH) gebracht. Bis heute ist jedoch nicht einmal entschieden, ob der Fall angenommen wird. Bitten um Audienz für eine Präsentation des Falles wurden wiederholt abgelehnt. Cejil fordert daher nicht nur, dass Mexiko seine Politik dahingehend ändert, dass Menschenrechtsverteidiger nicht um Leib und Leben fürchten müssen, sondern auch, dass die CIDH den Fall schneller bearbeitet.
Digna Ochoa war mit der Verteidigung von zwei Bauern aus Guerrero befasst, als sie Morddrohungen erhielt und im Jahr 2000 in die USA floh. Kurz nach ihrer Rückkehr nach Mexiko wurde sie jedoch erneut verfolgt und in einem Fall in ihrem eigenen Haus neun Stunden lang gefoltert. Die CIDH hatte daraufhin verfügt, dass der mexikanische Staat Ochoa entsprechend schützen müsse. (bh)
Quelle: Adital