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Neues Migrationsgesetz: Ein bisschen Arizona in Mexiko?

Ein bisschen „Arizona in Mexiko“ haben die Abgeordneten des Parlaments in dieser Woche beschlossen. Das neue Einwanderungsgesetz vereinfacht vieles, trägt jedoch auch diskriminierende Züge und lässt viele Fragen offen, meint Camila Queiroz.

Mexiko hat ein neues Einwanderungsgesetz. Fast. Mit 84 zu 15 Stimmen stimmte das Parlament am 22. Februar dem umstrittenen Gesetz grundsätzlich zu. Es soll unter anderem die Pflicht des mexikanischen Staates stärken, allen Immigranten dieselbe Behandlung zu teil werden zu lassen, unabhängig davon, ob die Einwanderer gültige Papiere haben oder nicht. Dies betrifft vor allem Grundrechte wie das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Rechtsbeistand und die Personenrechte. Doch noch bleibt ungewiss, inwieweit dies gelingen wird.

Denn um den genauen Wortlaut des Gesetzes wird weiter gerungen. Fast 40 Prozent des Gesetzestextes erregten Widerspruch, über 61 Artikel des Einwanderungsgesetzes werden die Abgeordneten weiter diskutieren, berichtet die mexikanische Tageszeitung "La Jornada”.

Vereinfachte „Kategorien“ und stärke Kontrolle der Behörden

Eine grundlegende Änderung im neuen Gesetz ist die Unterscheidung von Einwanderern in die drei Kategorien Besucher und Einwanderer mit befristeter und mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung. Damit werden die gegenwärtig geltenden mehr als 30 Kategorien für Zuwanderer abgeschafft. Die Gesetzgeber erhoffen sich durch diese Vereinfachung eine bessere Handhabe des Zustroms von Immigranten. Zudem wird die Neuregelung auch als Anreiz angesehen, mehr Ausländer nach Mexiko zu locken.

Außerdem sieht das Gesetz vor, das Nationale Institut für Migration (INM) mit der Umsetzung der Migrationspolitik zu beauftragen. Diese Aufgabe oblag bisher dem Innenministerium. Mit der Gründung eines Evaluations- und Kontrollzentrums soll zukünftig die Qualität der Arbeit des INM gesichert werden. Mitarbeiter des INM müssen Schulungen durchlaufen und erhalten bei Erfolg entsprechende Zertifikate. Hintergrund dieses Schrittes ist die Zusammenarbeit von Angestellten des Migrationsinstituts mit Schleuserbanden. Ein System von Sanktionen soll nun verhindern, dass Mitarbeiter Menschenrechtsverletzungen begehen oder den Einwanderern schlicht die Betreuung verweigern.

Streit um Befugnisse der Bundespolizei

Besonders umstritten ist Artikel 26, der es der Bundespolizei - im Namen des Innenministeriums und koordiniert vom INM - erlauben würde, die Papiere von Ausländern zu überprüfen, wenn illegale Einwanderung vermutet wird. Für die Unterbringung von Einwanderern ohne Papiere sind außerdem Haftstrafen von bis zu 16 Jahren vorgesehen.

Der Abgeordnete der Arbeiterpartei, Ricardo Monreal sowie Pablo Gómez von der Linkspartei PRD kritisierten, dass das neue Gesetz die Zuwanderung kriminalisiere und die Menschenrechte derer verletze, für die Mexiko ein Transitland sei. Der Bundespolizei würde eine Allmacht zugestanden, die nicht verfassungskonform sei, denn „Sie wird auf mexikanischem Territorium regelrecht Hetzjagd auf Migranten aus Zentralamerika machen können”, unterstrichen die Abgeordneten. Mexiko werde dadurch zum “Empfangszimmer” der US-Behörden, “Mit welchem Recht können wir künftig von den USA noch Respekt für unsere mexikanischen Migranten einfordern, wenn wir dieses Gesetz verabschieden?”, so Monreal.

Regelung als „Arizona-Gesetz“ kritisiert

Menschenrechts- und Migrantenorganisationen kritisierten das Gesetz und kündigten Proteste an. Sie erneuerten ihre Forderung, dass das Gesetz auch eine Regelung für Immigranten aus Zentralamerika enthalten müsse, für die Mexiko nur ein Transitland in die USA sei. Ein derartiger Passus fehlt bisher ganz. Mexiko koche sein eigenes “Arizona-Gesetz”, kritisierte etwa Pater Alejandro Solalinde Guerra, Leiter des „Casa del Migrante" in Ixtepec (Bundesstaat Oaxaca) gegenüber Pressevertretern in Puebla das neue Gesetz.

Autorin: Camila Queiroz in Adital, deutsche Bearbeitung: Bettina Hoyer

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