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Brasilien |

Neues Gesetz erlaubt elektronische Fuüfesseln

Im brasilianischen Strafvollzug ist es an der Tagesordnung, dass Gefangene im offenen Vollzug ihre Freigänge nutzen, um sich der Justiz zu entziehen. Ein neues Gesetz soll dem jetzt Abhilfe schaffen. So dürfen nun elektronische Hand- und Fußfesseln eingesetzt werden, um die Gefangenen beim Freigang zu überwachen. Im Mai hatte bereits der Kongress dem Gesetzentwurf zugestimmt, jetzt setzte Präsident Luiz Inacio Lula da Silva seine Unterschrift unter das Gesetz.

Das Gesetz gilt für Gefangene denen nach Verbüßung eines Teiles ihrer Haftstrafe das Recht auf offenen Vollzug gewährt wurde. Auch Gefangene, die zu bestimmten Anlässen wie Weihnachten oder Muttertag das Gefängnis verlassen dürfen, sollen mit der Fessel ausgestattet werden. Laut Regierungsstatistiken sind diese Freigänge für 20 Prozent aller Gefängnisfluchten verantwortlich. Der Versuch, sich von der elektronischen Fessel zu befreien, wird automatisch zur Aufhebung des offenen Vollzugs führen, warnt das Justizministerium.

Bisher ist allerdings noch offen, mit welcher Technologie die elektronische Überwachung durchgeführt werden soll. Zur Auswahl steht ein GPS-Signal, wie es bei Auto-Navigationssystemen angewendet wird, und ein Funksignal. Auch die Sicherheit eines solchen Systems steht noch in Zweifel; Experten fürchten, dass Hacker das Signal und damit den Freigänger lokalisieren könnten.

Ein weiterer Gesetzentwurf, der derzeit noch im Kongress beraten wird, soll die Anwendung der elektronischen Fesseln auch für noch nicht abgeurteilte Angeklagte prüfen. Damit könnten diese in Freiheit ihren Prozess erwarten. Im Bundesstaat São Paulo läuft bereits seit drei Jahren eine Versuchsphase mit 100 Gefangenen. (milz)

 

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