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Kuba |

Neue Verfassung erkennt das Recht auf Privateigentum an

Kuba bewegt sich (Foto: Steffen/Adveniat)
Kuba bewegt sich (Foto: Steffen/Adveniat)

In der neuen kubanischen Verfassung werden erstmals das Recht auf Privateigentum und die freie Wirtschaft anerkannt. Dies geht aus den bisherigen Entwürfen des Dokuments hervor, die am letzten Wochenende ausgearbeitet wurden. Obwohl darin auch noch einmal betont wird, dass staatliche Kontrolle das zentrale Element der Wirtschaft des Inselstaats bleiben soll, wird diese Tatsache in den internationalen Medien als bahnbrechend bezeichnet.

Das Recht auf Privateigentum wurde im Anschluss an die kubanische Revolution im Jahr 1959 abgeschafft. Zwar ist es seit 2011 faktisch wieder möglich, welches zu erwerben nun soll dies jedoch auch rechtlich zugesichert und geschützt werden. Die kubanische Regierung des neuen Präsidenten Miguel Díaz-Canel erhofft sich dadurch einen Aufschwung der Wirtschaft.

Anpassung an neue Zeiten

Darüber hinaus sind auch in anderen Bereichen grundlegende verfassungsrechtliche Veränderungen vorgesehen. So soll die exekutive politische Macht in Zukunft nicht allein beim Präsidenten liegen, sondern durch die Schaffung des Amts eines Ministerpräsidenten aufgeteilt werden. Außerdem wird die mögliche Amtszeit eines Staatschefs auf zwei Legislaturperioden á fünf Jahre begrenzt. Bezüglich der Justiz wird zukünftig der Unschuldsverdacht bis zum Beweis des Gegenteils verankert und sich explizit gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ausgesprochen.

Die Regierung gab in der staatlichen Tageszeitung "Granma" an, dass die aktuelle Verfassung von 1976 den Entwicklungen in dem Inselstaat nicht gerecht werde. Der Entwurf wird in der kommenden Woche der Nationalversammlung zur Abstimmung vorgelegt, bevor er im Laufe dieses Jahres in einem Volksreferendum angenommen werden soll. (aj)

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