Militärverbrechen werden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt
Von Soldaten und Soldatinnen verübte Verbrechen müssen weiterhin vor Militärgerichten verhandelt werden. Zu diesem Urteil kam vergangene Woche der Oberste Gerichtshof Mexikos SCJN und bestätigte damit den sogenannten „Fuero Militar“, nachdem sich Armeeangehörige grundsätzlich nur vor Militärs strafrechtlich zu verantworten haben.
Mexikos Präsident Felipe Calderón hatte am 18. Oktober vergangenen Jahres eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, nach der künftig das „Verschwindenlassen“ von Menschen, Folter und Vergewaltigung vor Zivilgerichten verhandelt werden soll. Der jetzige Richterspruch widerspricht dieser Initiative, die bislang keine gesetzlichen Konsequenzen hatte.
CoIDH hatte Mexiko zu Zivilgerichtsprozessen verurteilt
Die obersten Richter wiesen mit ihrem Urteil eine Entscheidung eines anderen mexikanischen Gerichts zurück, das in der bisherigen Praxis eine Privilegierung von Armeeangehörigen sah. Zugleich reagierte der SCJN damit aber auch auf ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte CoIDH vom August letzten Jahres. Die in San José (Costa Rica) ansässigen Juristen hatten den mexikanischen Staat dazu verurteilt, die Fälle zweier von Soldaten vergewaltigter indigenen Frauen vor einem zivilen Gericht zu verhandeln.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
Die ablehnende Entscheidung der obersten mexikanischen Richter sei nicht mit dem Urteil des interamerikanischen Gerichts zu vereinbaren, kritisierte Alejandra Nuño vom Zentrum für Gerechtigkeit und Internationales Recht (Cejil) gegenüber der Nachrichtenagentur CIMAC. „Das höchste Gericht Mexikos trotzt vier Urteilen des CIDH“, sagte Nuño mit Blick auf vier Klagen wegen Übergriffen durch das Militär, die vor dem Gericht in San José bereits verhandelt wurden.
Wolf-Dieter Vogel, npl/poonal/cimac