Militärgewalt gegen zwei Indígenas kommt vor Zivilgericht
Die mexikanische Militärstaatsanwaltschaft hat am vergangen 12. August mitgeteilt, dass die Fälle der beiden indigenen Frauen Inés Fernández und Valentina Rosendo an die Zivilgerichtsbarkeit überstellt werden. Die beiden Frauen hatten diesen Schritt von Militärstaatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft am 28. Juli eingefordert. Vorausgegangen war ein Juli hatte der Oberste Gerichtshof (SCJN) in einem als „historisch" bezeichneten Schritt entschieden, dass Menschenrechtsverbrechen von Militärangehörigen vor Zivilgerichten verhandelt werden.
Neun Jahre Kampf um Menschenrechte
Das Menschenrechtszentrum Tlachinollan in Guerrero, dass die Fälle der beiden Frauen betreut, die 2002 von Soldaten vergewaltigt und gefoltert wurden, begrüßte den Schritt und wertete ihn als Erfolg eines mehr als neun Jahre andauernden Kampfes um Gerechtigkeit.
Bis dahin landeten solche Fälle gemäß des „fuero militar“ ausschließlich vor Militärgerichten. Eine Verurteilung der Täter blieb meist aus.
Mit der Überstellung der Fälle an die Zivilgerichtsbarkeit seien jedoch noch nicht alle Auflagen des Interamerikanischen Gerichtshofs (CoIDH) erfüllt, warnt die Organisation. Damit sei aber ein Präzedenzfall für alle anderen Fälle geschaffen, bei denen Militärs in Menschenrechtsverletzungen verwickelt seien, heißt es in der Erklärung weiter.
Internationale Urteile lange ignoriert
Im August 2010 hatte der CoIDH den mexikanischen Staat dazu verurteilt, die Fälle der beiden Frauen vor ein Zivilgericht zu bringen. Noch im Mai 2011 hatte der Oberste Gerichtshof Mexikos entgegen den Auflagen des CoIDH entschieden, dass die Fälle Rosendo und Fernández weiterhin vor Militärgerichten verhandelt werden, wie der Pressedienst poonal berichtete.
Die Wende brachte schließlich die Entscheidung des SCJN von Mitte Juli, bei dem jedoch anhand des Falles Rosendo Rodilla geurteilt wurde. Der Aktivist Rodilla war 1974 an einem Kontrollpunkt der Armee „verschwunden“. Mit der einstimmig getroffenen Entscheidung, dass sich Armeeangehörige künftig vor Zivilgerichten verantworten müssen, folgten die Richter des Obersten Gerichtshofs schließlich den Maßgaben des CoIDH und kippten Richter eine 70 Jahre lang bestehende Rechtspraxis. (bh)