Migranten wegen Behördenwillkür im Hungerstreik
Im Gefängnis in Tapachula (CERESO Nº 3), im südlichen Bundesstaat Chiapas befinden sich seit dem 3. Mai 11 Asylbewerber im Hungerstreik. Sie wollen damit erreichen, dass die Migrationsbehörde (INM) die Anschuldigungen wegen Sachbeschädigung gegen die Migranten ohne Papiere fallen lässt.
Am 3. Mai war zu Tumulten gekommen, als Behördenvertreter zwei Kubaner in eine andere Einrichtung verlegen wollten. Die Leiterin des Menschenrechtszentrums Fray Matías de Córdova, Fermina Rodríguez, bezeichnete die Vorgehensweise der INM als "Willkürakt“ und rief die Behörden dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Vorfälle nicht in einer Tragödie endeten. Die Hungerstreikenden „sind offensichtlich sehr erschöpft“, erklärte Rodríguez gegenüber Adital.
Tumulte und Schlägerei
Behördenvertreter hätten zwei Kubaner aus dem Essenssaal heraus abführen wollen, die auf die endgültige Entscheidung über ihr Asylgesuch gewartet hätten. Als den 40 anderen Häftlingen klar wurde was vor sich geht, hätten diese versucht zu fliehen, doch wurden zuvor die Türen zum Essenssaal geschlossen. Weitere 200 Personen hätten wiederum versucht, in den Saal hineinzugelangen, was zu einer Schlägerei an der Eingangstür geführt habe.
Neun Asylsuchende hätten inmitten dieses Tumultes versucht, zu flüchten. Sechs von ihnen wurden kurze Zeit später von Sicherheitskräften überwältigt und zusammen mit sieben weiteren Häftlingen, die von Beamten aus der Schlägerei herausgegriffen worden waren, der Generalstaatsanwaltschaft vorgeführt. Alle wurden wegen Sachbeschädigung an der Einrichtung des INM angeklagt.
Informationspflicht der Asylsuchenden verletzt
Fermina Rodríguez kritisiert, dass diese Vorfälle deutlich machten, dass das INM das Recht von Asylbewerbern nicht respektiere, über den Stand ihres Prozesses ausreichend informiert zu werden. Transparenz würde verhindern, dass „die Migranten ihre körperliche Unversehrtheit und sogar ihr Leben riskieren würden“, so die Leiterin des Menschenrechtszentrums. Vor allem bei kubanischen Asylsuchenden sei das Informieren der Betroffenen immens wichtig, da ihnen bei Abschiebung ins Heimatland dort die Inhaftierung drohe, weil sie ihr Land ohne Erlaubnis verlassen haben und kubanische Asylsuchende deshalb Hilfe bei Menschenrechtsorganisationen suchten, um ihre Abschiebung zu verhindern.
Laut Rodríguez sei die Situation im Gefängnis noch unklar. Bisher hätten die Behörden den Menschenrechtlern den Zutritt zur Einrichtung verweigert. "Wir haben auch die Nationale Menschenrechtskommission angerufen, haben jedoch noch keine Antwort", so Rodríguez.
Seit 24. Mai ist das neue Migrationsgesetz in Kraft, das auch Migranten ohne Papiere das Recht auf Gesundheitsversorgung, Bildung und Zugang zum Justizsystem zugesteht. (bh)
Quelle: Adital