Migranten fordern Wahlrecht
Guatemaltekinnen und Guatemalteken, die im Ausland leben, fordern ihr von der Verfassung verbürgtes Recht ein, an Wahlen in ihrem Heimatland teilzunehmen. Ihr Interessenvertreter Sergio Morales, Ombudsman für Menschenrechte in Guatemala, hat am 8. Februar vor dem Obersten Gerichtshof Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen den Widerstand, den der Oberste Wahlgerichtshof leistet. Dieser hatte am 11. Januar erklärt, es sei nicht möglich, die für September anstehenden Wahlen auch in anderen Ländern zu organisieren. Guatemalteken, die in den USA und in Kanada leben, hatten die Initiative ergriffen.
Kongress legt die Hände in den Schoß
Sergio Morales zufolge zwangen das Nichthandeln der Exekutive und das Desinteresse des Kongresses die Auslands-Guatemalteken, die Justiz anzurufen. Jedem Bürger des Landes stehe das Recht zu, zu wählen und gewählt zu werden. Das Netzwerk für Frieden und Entwicklung in Guatemala (RPDG) hat die Migranten ebenso wie ihre in Guatemala lebenden Verwandten dazu aufgerufen, ihr berechtigtes Anliegen mit Nachdruck zu vertreten und friedlichen Widerstand im Sinne ihres garantierten Wahrechtes zu leisten. Man vertraue darauf, dass der Oberste Gerichtshof Klarheit schaffe. Es laufe auf eine Anweisung hinaus, dass in allen Konsulaten Guatemalas Wahllokale eingerichtet werden. (bs)
Quelle: Adital