Menschenrechtler: Bolivien untergräbt Unabhängigkeit der Justiz
In Bolivien sind nach einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) rund 100 Richter in den vergangenen zwei Jahren willkürlich aus dem Amt entfernt worden. "Die Mitgliedstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten sollten die bolivianischen Autoritäten an die Unabhängigkeit der Justiz erinnern", sagte HRW-Lateinamerika-Direktor Jose Miguel Vivanco. Dies schließe auch mit ein, Richter vor einer willkürlichen Entfernung aus dem Amt zu schützen. Das sei ein Schlüsselfaktor für eine Demokratie, die Menschenrechte respektiere, so Vivanco. Boliviens Bischöfe hatten jüngst die erneute Kandidatur von Präsident Evo Morales und Vizepräsident Alvaro Garcia Linera kritisiert. Ihre erneute Kandidatur sei ein Anschlag auf die Basis der Demokratie des südamerikanischen Landes und führe Bolivien in eine ungewisse Zukunft.
Morales verlor Volksabstimmung
Morales, der das Land seit 2006 regiert, hatte vor zwei Jahren eine von seiner sozialistischen Partei initiierte Volksabstimmung knapp verloren, die eine für eine weitere Kandidatur notwendige Verfassungsänderung möglich machen sollte. Der Präsident hatte damals öffentlich zugesagt, das Ergebnis der Volksabstimmung anzuerkennen. Inzwischen beruft sich der Sozialist allerdings auf eine neue juristische Interpretation, die seine erneute Kandidatur ermöglichet. Die bolivianische Justiz stimmte Morales zu. Die Opposition wirft dem Präsidenten vor, das Land in eine Diktatur nach venezolanischem Vorbild führen zu wollen. Morales führt laut bolivianischen Medien die Umfragen für die Wahl im Oktober an.
Adveniat-Bischof Franz-Josef Overbeck hatte sich bereits im vergangenen Jahr nach einer Bolivien-Reise besorgt über die politische Entwicklung in dem südamerikanischen Land geäußert. "Die Grundpfeiler eines demokratischen Staates wie zum Beispiel die Gewaltenteilung werden untergraben", sagte der Vorsitzende der Bischöflichen Kommission Adveniat. Präsident Evo Morales habe die Justiz instrumentalisiert, um erneut zur Präsidentschaftswahl antreten zu können, obwohl die Verfassung dies verbiete. (KNA)