Lugo klagt vor Verfassungsgericht gegen Absetzung
Die Anwälte von Fernando Lugo haben am Mittwoch vor dem Obersten Verfassungsgericht Klage gegen das Amtsenthebungsverfahren eingereicht, mit dem der gewählte Präsident Paraguays aus dem Amt katapultiert worden war. Ex-Präsident Lugo klagt auf Annullierung des Amtsenthebungsverfahrens wegen Verfassungswidrigkeit, da die Amtsenthebung in weniger als 24 Stunden erfolgte. Die die Beschuldigungen gegen Lugo seien unbegründet und die Rechte des Präsidenten verletzt worden. Das Gericht nahm die Klage an.
Binnen 18 Tagen muss nun zunächst der Generalstaatsanwalt Javie Díaz entscheiden, ob die Klage vor dem Gericht verhandelt werden soll. Falls Díaz positiv entscheidet, haben auch die Senatoren noch einmal 18 Tage Zeit zu einer Stellungnahme, erst danach gehe die Klage zurück zum Obersten Gerichtshof, der nach 30 Tagen ein Urteil spricht, erklärte der Vorsitzendes des Obersten Gerichts, Víctor Núñez, gegenüber Pressevertretern. So können insgesamt bis zu 66 Tage vergehen, bis das endgültige Urteil gefällt ist.
Zweite Klage auf Verfassungsbruch
Dies ist bereits die zweite Klage auf Verfassungsbruch, die Ex-Präsident Lugo gegen seine Absetzung einreicht. Die erste Klage hatte er einen Tag nach seiner Amtsenthebung eingereicht. Sie richtete sich gegen das Regelwerk des Amtsenthebungsverfahrens und war abgelehnt worden. Sollte das Urteil Verfassungsgerichts dieses Mal negativ für den Ex-Präsidenten ausfallen, so werde mit derselben Klage den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CoIDH) anrufen, erklärten die Anwälte von Lugo.
Der Präsident Paraguays, Fernando Lugo, wurde am 22. Juni mittels eines parlamentarischen Amtsenthebungsverfahrens abgesetzt. Als Grund für diese Maßnahme wurde die schlechte Amtsführung Lugos angeführt. Bei vielen lateinamerikanischen Staaten stieß diese Vorgehensweise auf harsche Kritik. Sie bezeichneten die Absetzung Lugos als undemokratisch. Viele lokale Medien sprechen von einem parlamentarischen Staatsstreich. (bh)