Kriminelle Politiker dürfen nicht kandidieren
Brasilianische Politiker, die in zweiter Instanz strafrechtlich verurteilt sind, sind von den kommenden Wahlen im Herbst ausgeschlossen. Das Oberste Wahlgericht des Landes entschied, dass das betreffende neue Gesetz schon für die Abstimmungen am 3. Oktober anzuwenden ist, wie brasilianische Zeitungen am Freitag berichteten. Offen ist noch, ob das Gesetz auch rückwirkend gilt oder nur für Verurteilungen, die zwischen seinem Inkrafttreten Anfang Juni und dem Wahltag liegen. Im Oktober werden in Brasilien der Staatspräsident, die Gouverneure der Bundesstaaten, die Senatoren sowie die Abgeordneten im Nationalkongress gewählt.
Das Gesetz, das den straffälligen Politikern eine Kandidatur über acht Jahre verbietet, war aus dem Volksbegehren "Ficha Limpa" (Saubere Weste) entstanden. Die katholische Kirche Brasiliens hatte die Initiative massiv unterstützt. Insgesamt kamen über zwei Millionen Unterschriften für das Anliegen zusammen. Nach der bisherigen Rechtslage wurde Politikern erst dann das passive Wahlrecht entzogen, wenn sie in letzter Instanz verurteilt waren.
Am 19. Mai hatte der Kongress dem Gesetzentwurf mit Änderungen zugestimmt. Demnach ist eine Verurteilung in zweiter Instanz nötig, um Politiker von der Kandidatur für Ämter auszuschließen. Aber auch in diesem Fall haben sie noch die Möglichkeit, bei einer höheren Instanz Einspruch einzulegen. Zivilrechtliche Verurteilungen fallen nicht unter die Regelung. Präsident Luiz Inacio Lula da Silva hatte das Gesetz am 4. Juni unterschrieben.
Quelle: kna
Hinweis: Das Lateinamerika-Hilfswerk Adveniat hat die von der katholischen Kirche Brasiliens mitinitiierte Kampagne "Ficha Limpa" nachdrücklich unterstützt und dazu beigetragen, die Kampagne in den Diözesen des Landes bekannt zu machen.