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Kolumbien, Venezuela |

Kolumbien bietet Maduro-Gegnerin Asyl an

etzte sich nach Kolumbien ab: Luisa Ortega. Foto: Reuters/U. Marcelino
etzte sich nach Kolumbien ab: Luisa Ortega. Foto: Reuters/U. Marcelino

Vor gut zwei Wochen war Generalstaatsanwältin Luisa Ortega von der neuen Verfassunggebenden Versammlung in Venezuela ihres Amtes enthoben worden. Seitdem fühlte sich die Juristin in ihrer Heimat nicht mehr sicher. Am Freitag hieß es dann von der Einwanderungsbehörde des Nachbarlandes Kolumbien, Ortega und ihr Ehemann Germán Ferrer seien offiziell eingereist. In einem Interview hatte die 59-Jährige vor diesem Schritt geäußert, dass sie in Venezuela um ihr Leben fürchte.

Nun machte Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos per Twitter deutlich: Ortega stehe "unter dem Schutz der kolumbianischen Regierung". Und er fügte hinzu: "Wenn Sie Asyl beantragt, werden wir es gewähren."

Haftbefehl gegen Ortegas Ehemann

Noch hat sich die ehemalige Chefanklägerin aus Venezuela nicht zu Santos' Angebot geäußert. Doch die Tatsachen, dass sich die Juristin über ein Ausreiseverbot der venezolanischen Behörden hinwegsetzte und dass gegen ihren Ehemann in Venezuela ein Haftbefehl vorliegt, sprechen dafür, dass es sie unter den aktuellen politischen Bedingungen nicht so schnell in ihre Heimat zurückziehen dürfte.

In Venezuela tobt seit Monaten ein erbitterter Machtkampf zwischen dem linksnationalistischen Präsidenten Nicolas Maduro und der Mitte-rechts-Opposition. Lange Zeit trug Ortega die Politik der sozialistischen Regierung mit. Sie brach erst mit Maduro, als der Oberste Gerichtshof im März dieses Jahres dem von der Opposition dominierten Parlament vorübergehend wichtige Kompetenzen entzog.

"Staatsfeindin Nummer eins"

Als der Präsident eine Verfassunggebende Versammlung bilden ließ und damit das Parlament entmachtete, überwarf sich Ortega vollends mit ihm. Die Juristin wirft Maduro vor, Venezuela zu einer Diktatur umzubauen und das Erbe des verstorbenen Präsidenten Hugo Chávez zu beschmutzen.

Maduro hingegen sieht in der rebellischen Staatsanwältin eine Verräterin. Die Verfassungsversammlung erklärte sie zur "Staatsfeindin Nummer eins", fror ihre Konten ein und verbot ihr, das Land zu verlassen. Die Opposition, die die Wahl Ende Juli boykottiert hatte, erkennt die Versammlung nicht an. Mehrere Staaten der Region verweigerten ihr ebenfalls die Anerkennung.

Quelle: Deutsche Welle, cw/wa (kna, afp)

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