Keine Verjährung von Menschenrechtsverletzungen
Das peruanische Verfassungsgericht hat Anfang der Woche entschieden, dass Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich nicht verjähren, unabhängig vom Zeitpunkt der Tat. Damit erklärten die Richter Dekret 1097 für verfassungswidrig, das im September 2010 verkündet worden war und eine Verjährung für alle vor dem Jahr 2003 begangenen Menschenrechtsverletzungen verfügte. Argumentiert wurde mit Perus Unterzeichnung der Konvention über die Nichtverjährbarkeit von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen: sie gelte seit dem 9. November 2003. Genau auf diese Konvention bezog sich jetzt das Verfassungsgericht: Aus dem ersten Paragraphen gehe klar hervor, dass es keinerlei Frist gebe.
Protest von Vargas Llosa
Perus Kongress hatte wenige Tage nach der Verkündung von Dekret 1097 mit 90 Stimmen die Prüfung der Verfassungswidrigkeit gefordert, es gab keine Enthaltungen und nur eine Gegenstimme. Auch die Zivilgesellschaft empörte sich. Der Schriftsteller Mario Vargas Llosa wies aus Protest den Vorsitz einer Kommission ab, die sich dem Gedenken an die Opfer des bewaffneten Konflikts in Peru widmet.
Massaker wieder im Fokus der Justiz
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ermöglicht es nun, das Verfahren wegen eines Massakers 1986 in einem Gefängnis auf der Insel El Frontón neu zu eröffnen, bei dem 118 Gefangene ums Leben gekommen waren. Die maoistische Guerilla-Organisation Leuchtender Pfad (Sendero Luminoso) hatte im Gefängnis einen Aufstand begonnen, der gewaltsam niedergeschlagen wurde. (bs)
Quelle: Adital