Justiz will Vergewaltigungsopfer nicht entschädigen
Mit einem neuerlichen Winkelzug versucht das Justizministerium Perus die Bestrafung von sexuellen Gewaltverbrechen des internen Konflikts der 80er und 90er Jahre zu verhindern. Laut einem Schreiben der Fachübergreifenden Hohen Kommission (CMAN) geht das Justizministerium demnach seit dem 22. Dezember letzten Jahres davon aus, dass sexuelle Gewalt im peruanischen Recht nicht als Straftat festgeschrieben sei und dementsprechend auch nicht sanktioniert werden könne.
"Haltloser Vorwand" der Justiz
Aufbauend darauf hat das Justizministerium sich gegen einen Gesetzesvorschlag ausgesprochen der vorsah, dass der Gesamtplan für Reparationszahlungen um Opfer „von anderen Formen sexueller Gewalt während des bewaffneten Konflikts" erweitert wird. Darauf hat die Nationale Menschenrechtskoordination CNDDHH nun am 21. Februar mit einem Protestschreiben reagiert. Dieser „Vorwand“ sei an sich haltlos, denn gemäß den Bestimmungen des Reparationsplans sei es gar nicht notwendig, dass derartige Verbrechen entsprechend klassifiziert würden.
Recht auf symbolische und finanzielle Entschädigung
Die Opfer hätten in jedem Fall das Recht auf Entschädigung. Gemäß den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs sind durch Gewalt erzwungene Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche, sexuelle Versklavung und Zwang zur Prostitution Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dies allein sei ausreichend für eine symbolische und wirtschaftliche Entschädigung, so die Koordinationsstelle. Das Ministerium wird von der Kommission aufgefordert, umgehend seine Position zu revidieren, Opfer von sexueller Gewalt in das Reparationsprogramm aufzunehmen und damit auch internationale Konventionen zur Strafverfolgung einzuhalten.
Militärs profitieren von Straffreiheit
Nach Angaben der Wahrheitskommission (CVR), die Verbrechen während des Bürgerkrieges in Peru untersucht, würden vor allem Staatsbedienstete - insbesondere Militärs - dieser Verbrechen beschuldigt. Bisher sei noch kein einziger Armeeangehöriger in diesem Zusammenhang verurteilt worden, unterstreicht die CVR. Die Wahrheitskommission hat bisher 538 Opfer von sexueller Gewalt registriert.
Statistiken des Nationalrats für Entschädigungszahlungen gehen davon aus, dass 1.150 Frauen vergewaltigt worden sind. Über 697 Anträge von Vergewaltigungsopfern um Aufnahme ins Register ist zudem noch immer nicht entschieden worden. Nur in einem einzigen der bisher offiziell registrierten Fälle wurde überhaupt ein Prozess eröffnet. Die Ermittlungen zu Sexualdelikten stehen in Peru praktisch still, obwohl Menschenrechtsorganisationen Klagen vor internationalen Gerichten eingereicht haben. (bh)
Quelle: Adital