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Mexiko |

Justiz beschließt Wahrheitskommission im Fall Ayotzinapa

Menschen bei einer Demonstration für die Aufklärung des Falles. (Foto: Efra Tzuc)
Menschen bei einer Demonstration für die Aufklärung des Falles. (Foto: Efra Tzuc)

Ein mexikanisches Gericht hat am Montag, 04. Juni 2018, die Bildung einer Wahrheitskommission im Fall der 43 verschwundenen Studenten von Iguala im Jahr 2014 angeordnet. Die Kommission soll vor allem die anschließende Investigation untersuchen und wahrscheinliche Menschenrechtsverletzungen durch die mexikanischen Behörden aufdecken. Unter anderem geht es um den konkreten Vorwurf, dass die Geständnisse der Verdächtigen unter Folter erzwungen wurden.

„Es wurde festgestellt dass die Untersuchung seitens der Generalstaatsanwaltschaft nicht so schnell, wirksam, unabhängig oder unparteiisch war, wie es die Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie die von den Vereinten Nationen angenommen Protokolle verlangen“, heißt es in dem Urteil. Bisher gäbe es keine Institution, die die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft in Mexiko überprüfe. Dies soll die Wahrheitskommission nun übernehmen. Sie wird aus Vertretern der Opfer, der Nationalen Menschenrechtskommission, dem Staatsministerium sowie verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen gebildet, um eine unabhängige und umfassende Aufklärung zu ermöglichen. Auch die Eltern der 43 Opfer sollen eingebunden werden.

Erfolg für die Angehörigen der Opfer

Die offizielle Untersuchung der Generalstaatsanwaltschaft hatte ergeben, dass die Studenten in der Nacht von 26. September 2014 von einem kleinen Drogenkartell entführt, getötet und anschließend auf einer Müllkippe verbrannt worden seien. Darüber hinaus sollten der lokale Bürgermeister und seine Frau sowie ansässige Polizisten in den Fall verwickelt gewesen sein. Von Beginn an zweifelten vor allem die Eltern der 43 Lehramtsstudenten an dieser Version und beschuldigten die mexikanische Regierung den Fall möglichst schnell ad acta legen zu wollen. Durch den Einsatz der internationalen Expertenkommission GIEI ist diese Annahme inzwischen bestätigt. Die Vereinten Nationen legten im April dieses Jahres außerdem einen Bericht vor, der erstmals konkret den Einsatz von Folter dokumentiert. Die Staatsanwaltschaft weist allerdings jegliche Vorwürfe von sich.

Auch knapp vier Jahre nach dem Verbrechen bleibt bisher ungeklärt, was genau mit den jungen Menschen geschehen ist. (aj)

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