Indigenes "Recht auf vorherige Konsultation"? ausgehebelt
Eine Resolution des Verfassungsgerichts, die vor knapp einer Woche veröffentlicht wurde, beschneide Internationales Recht, erklärte die Organisation Justicia Viva in einer Erklärung. Das Gericht hat in der Resolution No 06316-2008-AA festgelegt, dass das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung für Maßnahmen, die indigene Territorien betreffen, erst ab Juni 2010 einklagbar ist. Im Juni war in Peru war über dieses Recht auf der Sitzung 0022-2009-PI/TC erneut verhandelt worden.
Die Entscheidung von letzter Woche widerspricht der Internationalen Vereinbarung über die Rechte der Indigenen Völker, die von Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation OAS bereits im Jahr 1995 unterzeichnet worden war. Zudem verstößt die Entscheidung der Richter gegen Rechtsgrundlagen des Interamerikanischen Gerichtshofs CIDH. Die Entscheidung des peruanischen Verfassungsgerichts könne zur Folge haben, dass Unternehmen, die die Auflage der vorherigen Konsultation nicht eingehalten haben, dafür auch nicht mehr rechtlich belangt werden könnten, so die Organisation Justicia Viva. Auch zur peruanischen Verfassung stehe diese Resolution im Widerspruch. "Der Hintergrund dieses Resolution besteht eindeutig darin, dass Bergbau-Unternehmen ungehindert ihren Geschäften nachgehen können“, so die Organisation. (bh)
Quelle: Adital