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Indigene Rechte in der deutschen Entwicklungspolitik

„Wie geht es Ihnen denn als Zielgruppenakteur des Querschnittsansatzes deutscher Entwicklungspolitik?“ Zugegeben, das wäre ein recht ungewöhnlicher, aber kein unmöglicher Gesprächseinstieg für ein Interview mit einem der indigenen Gäste auf der kürzlich in Köln abgehaltenen Tagung „Im Blickpunkt? Indigene Rechte in der deutschen Entwicklungs- und Umweltpolitik“.

Während den Indigenen lange Jahre sowohl in lateinamerikanischen Staaten selbst als auch international allenfalls eine periphere Rolle zugestanden wurde, erstritten sie sich in den letzten Jahren zunehmend mehr Partizipation - und wurden als Verhandlungspartner interessanter.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ hat im Jahr 2006 erstmals ein Konzept für die Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern Lateinamerikas und der Karibik erarbeitet, 2008 und 2010 wurden die Konzepte weiterentwickelt. Damit hat die Bundesregierung dieses Thema noch vor der Unterzeichnung der UN-Deklaration über indigene Rechte am 13. September 2007, auf die eigene Agenda gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt galt vor allem das völkerrechtliche Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, die so genannte „ILO-Konvention 169“ von 1989 als Bezugspunkt.

Geburt des Querschnittsansatzes

Die aktive Beteiligung indigener Völker Lateinamerikas sei für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts der dortigen Gesellschaften unverzichtbar. „Darüber hinaus ist ihre Einbeziehung unerlässlich, um zunehmende Konflikte um Ressourcen und deren Verteilung friedlich zu lösen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Insbesondere in Ländern mit hohem indigenen Bevölkerungsanteil können die Millenniums-Entwicklungsziele ohne die Anerkennung der Entwicklungsbeiträge von Indigenen und die konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation nicht erreicht werden", begründet das erste Konzept aus dem Jahr 2006 das Engagement.

Bei allen Vorhaben des BMZ müssen seither "indigene Völker angemessen einbezogen und ihre Belange berücksichtigt" werden, so die Richtlinie. Zielgruppe dieser Agenda sind etwa 56 Millionen Menschen bzw. 10 Prozent der Gesamtbevölkerung Lateinamerikas und der Karibik, schätzt die deutsche Regierung. Der Anteil der Indigenen schwankt dabei stark von Land zu Land: In Bolivien spricht der Zensus von fast 50 Prozent, in Argentinien sind es nur zwei Prozent.

Binationale Abkommen mit Entwicklungsländern

So konzentriert sich das BMZ in seiner Arbeit denn auch auf Staaten oder Regionen mit besonders hohem indigenen Bevölkerungsanteil und ist vor allem in Bolivien, Ecuador, Peru, Guatemala und der Amazonasregion aktiv, erläutert Christian Abstein, Referent für Bolivien und Paraguay beim BMZ. Den rechtlichen Rahmen für die deutsche Unterstützung im Ausland bilden binationale Abkommen, erklärt Silke Spohn von der Koordinationsstelle indigene Völker in Lateinamerika und der Karibik KIVLAK bei der GTZ. Neben konkreten Projekten wie interkulturellen Universitäten stehe auch die Stärkung indigener Organisationen auf der Agenda.

Gretchenfrage Definitionsmacht

Bei allen Erfolgen, an grundsätzlichen Problematiken komme auch die GTZ bei ihrer Arbeit nicht vorbei, erklärt Silke Spohn: Positionen indigener Dachverbände seien oft nicht die von Basisorganisationen. Das Entscheidungsstrukturen der Indigenen bräuchten meist mehr Zeit als es die EZ gern sähe. Mit wem also wird verhandelt und gehandelt - und nach wessen Regeln?

Diese Fragen stellen sich nicht nur den Akteuren der EZ, sondern auch den Bürgern in Staaten wie Bolivien und Ecuador, wo indigene Rechte in eine plurinationale Verfassung integriert worden sind. Was passiert, wenn indigene Rechte kein „schmückendes Beiwerk“ sind, sondern Wirtschaftsvorhaben und Vorstellungen von politischer Organisation den indigenen Vorstellungen diametral entgegenstehen? Die beiden Ecuadorianer Ermel Chávez von der Vereinigung zur Verteidigung Amazoniens und Víctor López von der Nichtregierungsorganisation EcoCiencia unterstreichen, dass Ecuador vor einer riesigen Herausforderung stehe, derartige Widersprüche, die aus der Verfassung resultierten, in gültiges Recht zu gießen und dabei indigene Rechte nicht mehr hinten an zu stellen.

Internationaler Praxistest: COP 10-Verhandlungen in Nagoya

„Indigene Völker haben das Recht, ihr kulturelles Erbe, ihr traditionelles Wissen (…) zu erhalten, darüber zu verfügen, es zu schützen und weiterzuentwickeln, ebenso wie die Erscheinungsformen ihrer Wissenschaften, Technologien und Kulturen einschließlich menschlicher und genetischer Ressourcen, Saatgut, Medikamente, (...)", heißt es in Artikel 31 der völkerrechtlich nicht bindenden UN-Erklärung von 2007. Patente unter Nutzung von traditionellem Wissen oder genetischen Ressourcen wären damit eigentlich verboten. Nur das Einverständnis der Wissensträger könnte diese Regel aussetzen. Da indigene Territorien eine besonders hohe Artenvielfalt aufweisen, soll im japanischen Nagoya in wenigen Tagen verhandelt werden, unter welchen Bedingungen Biodiversität als Pfrund auf den Verhandlungstisch kommen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob Staaten, die Rechte der indigenen Bevölkerung mit zu vertreten hätten, dies auch tun werden.

Die im Motto der diesjährigen infoe-Tagung gestellte Frage, ob indigene Rechte in der deutschen Entwicklungs- und Umweltpolitik im Blickpunkt stehen, kann man daher nur verneinen. Oder anders gesagt: An welchem Ort im Sichtfeld der deutschen Politik erscheinen die indigenen Rechte? „Im Blickpunkt“ sicher nicht. Die GTZ berät die Regierung auch dabei, dass indigene Rechte auf internationaler Ebene mitbedacht werden. Somit sichert der Querschnittsansatz immerhin, dass sie nicht völlig aus dem Sichtfeld verschwinden.

Autorin: Bettina Hoyer

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