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Guatemala |

Giftspritze gegen Gewalt

Die Todesstrafe ist weltweit auf dem Rückzug, doch in Guatemala soll sie als Mittel gegen die ausufernde Gewalt im Lande reaktiviert werden. Nach einer zehnjährigen Abstinenz, die Kapitalstrafe zu vollstrecken, hat das Parlament mit einem neuen Gesetz den Weg für die Hinrichtung von 41 Personen freigemacht.

"Gesetz ist Gesetz, ob es einem gefällt oder nicht. Solange es in Kraft ist, muss es angewandt werden", sagt Anabella De León, Abgeordnete der rechtsgerichteten Partriotenpartei. "Ich bin für die Menschenrechte und das Recht auf Leben, allerdings nicht für diejenigen, die anderen das Leben nehmen." Die Nichtanwendung der Todesstrafe trage zur Straffreiheit und einer Zunahme der Verbrechen in Guatemala bei, so De León. "Aus diesem Grund sind wir unter der Voraussetzung, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden sind, für die Kapitalstrafe."

Präsident will Veto einlegen

Der sozialdemokratische Präsident Álvaro Colom hat jedoch am 6. Oktober angekündigt, sein Veto gegen die vom Parlament am 5. Oktober angenommene Gesetzesinitiative einzulegen. Die dafür vorgesehene Frist läuft am 4. November ab.

Auch wenn die Todesstrafe in der Landesverfassung grundsätzlich vorgesehen ist, wird sie seit 2002 nicht mehr angewendet. Damals war auf Initiative der Regierung von Alfonso Portillo das Recht des Staatschefs, über Gnadengesuche zu entscheiden, ausgesetzt worden. Dadurch entstand eine rechtliche Lücke, die zur Aussetzung der Todesstrafe führte.

Zweidrittelmehrheit im Parlament

Guatemala ist als Vertragsstaat der Amerikanischen Menschenrechtskonvention zur Einhaltung des Abkommens von San José aus dem Jahre 1969 verpflichtet. Der Vertrag räumt zum Tode Verurteilten das Recht ein, um Amnestie, Begnadigung oder Umwandlung der Kapitalstrafe anzusuchen. Solange das rechtliche Überprüfungsverfahren läuft, können die Betroffenen nicht hingerichtet werden.

Am 5. Oktober jedoch stimmte das Parlament mit Zweidrittelmehrheit für ein entsprechendes Gesetz, das die rechtliche durch die Einführung eines Begnadigungsverfahrens wieder schloss. Damit wurde die Hürde beseitigt, die der Vollstreckung der Todesstrafe im Wege stand.

Derzeit sitzen 41 Menschen wegen Entführung, extralegaler Hinrichtungen und Mord in den Todeszellen. Sollte Colom sein Vetorecht einlegen, könnte das neue Gesetz dennoch ab 15. Januar 2012 in Kraft treten – nach dem Amtsantritt der neuen Regierung. Dafür ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments erforderlich. Darüber hinaus müsste die Abstimmung innerhalb von 30 Tagen stattfinden.

Zwei Drittel der Länder weltweit ohne Todesstrafe

Auf dem gesamt-amerikanischen Kontinent wird derzeit nur noch in Kuba und den USA die Todesstrafe verhängt. Allerdings wird sie in Kuba seit 2003 nicht mehr angewendet.

Zwei Drittel aller Länder weltweit haben die Kapitalstrafe inzwischen per Gesetz oder faktisch abgeschafft.

In- und ausländische Kritik

Der Versuch des guatemaltekischen Parlaments, die Todesstrafe wieder einzuführen, hat in In- und Ausland Kritik ausgelöst. "Es ist längst bewiesen, dass die Todesstrafe die gewaltigen Gewaltprobleme unseres Landes nicht lösen kann", sagte der Menschenrechtsaktivist Miguel Ángel Alvisurez.

In Guatemala wurden im Zeitraum Januar bis August 2.132 Menschen ermordet, weitere 136 gelyncht. Die Befürworter der Todesstrafe bewerben die Reaktivierung der Kapitalstrafe als Maßnahme, um die Gewaltwelle einzudämmen. Ihre Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die hohe Straffreiheit von 98 Prozent die Wurzel des Gewaltübels sein dürfte.

"Politisches Kapital schlagen"

Nery Rodenas vom Menschenrechtsbüro des katholischen Erzbistums warf den politischen Parteien vor, aus der Rückkehr zur Todesstrafe politischen Kapital schlagen zu wollen. Kritik kommt auch von der Europäischen Union. "Die Entscheidung der Legislativen sendet in einer Zeit, in der der globale Konsens für eine Abschaffung der Todesstrafe zunimmt, eine besorgniserregende Botschaft an die internationale Gemeinschaft", heißt es in einer EU-Mitteilung.

Autor: Danilo Valladares, in: IPS Weltblick

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