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Mexiko |

Gewaltsames Verschwindenlassen nimmt wieder zu

„Wir hoffen nur, dass die Verschwundenen lebend wieder auftauchen“, sagt Claudia Reyes Mitte Februar 2011. Da fehlte von ihren Brüdern und ihrer Schwägerin bereits seit einer Woche jedes Lebenszeichen. Nahe dem Ort Guadelupe im Bundesstaat Chihuahua waren die drei Vermissten von Bewaffneten aus dem Auto gezerrt worden.

„Außergerichtliche Hinrichtung am 23. März“, steht später in der Dokumentation. Die drei Menschenrechtsaktivisten - alle verwandt mit der im Jahr zuvor ermordeten Josefina Reyes Salazar - wurden schließlich am 25. März tot aufgefunden.

283 Anzeigen bei der Nationalen Menschenrechtskommission

Die drei Morde sind die jüngsten der 30 politisch motivierten Fälle von gewaltsamem Verschwindenlassen in Mexiko, die mehrere nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen dokumentiert haben. Am 21. März veröffentlichten sie ihren 33 Seiten starken Bericht zum Thema. Rechtzeitig, um ihn der UN-Arbeitsgruppe für gewaltsames Verschwindenlassen in die Hand zu drücken, die noch bis Ende März im Land weilen wird.

Die halbstaatliche Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) hat im Zeitraum von 2007 bis 2010 insgesamt 283 Anzeigen von gewaltsamem Verschwinden akzeptiert. Allein 124 davon wurden im vergangenen Jahr angezeigt.

"Mir nichts dir nichts" zu verschwinden ist in Mexiko derzeit eine alltägliche Bedrohung - nicht nur für politisch Engagierte. Wenn letztere verschwinden, machen Mitstreiter dies meist publik. Viel schwieriger seien Fälle, in denen Menschen nicht inmitten eines Militäreinsatzes verschwinden, heißt es in dem Bericht der nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen.

Nichtregierungsorganisationen registrierten 3.000 Fälle

Diese Fälle würden oft aus Angst nicht angezeigt, häufig auch von den Behörden nicht als gewaltsames Verschwinden registriert. Denn ein zentrales Register für diese Straftat gibt es nicht. Die Organisation FUUNDEC konnte allein 80 derartige Fälle zwischen 2007 und 2010 nachweisen. Insgesamt haben die an der Studie beteiligten Organisationen 3.000 Fälle zwischen 2006 und 2010 dokumentiert - wesentlich mehr, als die CNDH angibt.

Laut Bericht sind Menschenrechtsverteidiger, politisch oder sozial Engagierte und Migranten besonders gefährdet. Ebenso leicht trifft es Jugendliche und Frauen wenn sie dort leben, wo die Gewalt zwischen staatlichen Sicherheitskräften, Paramilitärs und Bandenmitgliedern stark zugenommen hat.

Spezialstaatsanwaltschaft klagt gar nicht erst an

Alles habe mit dem Beginn der Militarisierung Mexikos im Jahr 2006 wieder angefangen, so der Bericht. Damals erklärte Präsident Calderón den Drogenbossen den Krieg. „60.000 Armeeangehörige sind mit Aufgaben betraut, die in einem Zustand demokratischer Normalität ausschließlich von zivilen Kräften ausgeübt würden“, heißt es im Bericht. In 17 der 32 mexikanischen Bundesstaaten sitzen Militärs dort, wo Polizisten arbeiten müssten. Die bei der CNDH angezeigten Menschenrechtsverbrechen sind zwischen 2006 und 2009 um 1.000 Prozent gestiegen.

Seit dem Jahr 2000 seien fünf Gesetzesinitiativen zur Verabschiedung eines Bundesgesetzes über diesen Straftatbestand gescheitert. Die Spezialstaatsanwaltschaft für Gewaltsames Verschwinden sei 2001 ins Leben gerufen und 2006 wieder abgeschafft worden - ohne eine einzige Anklage erhoben zu haben, vermerken die Autoren. Aus dem Klima zunehmender Gewalt entsteht im Zusammenspiel mit der allgegenwärtigen Straffreiheit dann ein hochgefährlicher Cocktail.

Menschenrechtler fordern DNA-Register

Auch gibt es in Mexiko nicht die Möglichkeit, ein Haftprüfungsverfahren (habeas corpus) einzuleiten und das Gesetz zur Auskunftspflicht (amparo) sieht derzeit so aus, dass die Angehörigen angeben müssen, wo der Vermisste sich aufhält und in wessen Gewalt er sich befindet, damit die Behörden tätig werden - das sei widersinnig und dringend reformbedürftig, so die Organisationen.

Denn beide Rechtsmittel sollten eigentlich dazu dienen, dass Anwälte und Angehörige von den Behörden Auskünfte über den Verbleib und den Grund einer Inhaftierung erhalten müssen. Die Organisationen fordern zudem, dass ein DNA-Register für Verschwundene angelegt wird und Menschenrechtsverletzungen seitens der Militärs nicht mehr vor Militärgerichten verhandelt werden.

Urteil des CoIDH im Fall Pachecho ignoriert

Im Jahr 2009 wurde Mexiko vom Interamerikanischen Gerichtshof (CoIDH) im Fall des Verschwindens von Rosendo Radilla Pacheco verurteilt. Er verschwand 1974, während des so genannten "Schmutzigen Krieges". Von 18 Auflagen hat Mexiko bis heute nur eine erfüllt: Die Veröffentlichung des Urteils im Bundesanzeiger. Und selbst das ging nicht fehlerfrei: Die Opfer und deren Vertreter hätten vorher darüber informiert werden müssen und dies ist nicht geschehen.

Die UN-Konvention gegen das gewaltsame Verschwinden trat im Dezember 2010 in Kraft. Auch Mexiko hat den Vertragstext unterzeichnet. Die Konvention gilt allerdings nicht rückwirkend. Täter aus den Diktaturen der Siebziger Jahre können sich beruhigt zurücklehnen. Und, zumindest in Mexiko, wohl auch die Täter der Gegenwart.

Autorin: Bettina Hoyer

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