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Brasilien |

Gericht erlaubt Inhaftierung von Ex-Präsident Lula

Plakatkampagne gegen Lula in Südbrasilien. Foto: Thomas Milz
Plakatkampagne gegen Lula in Südbrasilien. Foto: Thomas Milz

Mit knapper Mehrheit hat Brasiliens Oberstes Gericht den Weg für den sofortigen Haftantritt von Ex-Präsident Luiz Inacio Lula da Silva freigemacht. Der Haftantritt nach der Verurteilung in zweiter Instanz sei weder illegal noch verfassungswidrig, urteilten sechs der elf Richter während einer elfstündigen Sitzung am Mittwochabend (Ortszeit). Lula war wegen Korruption und Geldwäsche im Januar zu zwölf Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden.

Lulas Anhänger, die am Mittwoch zu landesweiten Demonstrationen und Mahnwachen zusammengekommen waren, hatten auf eine knappe Entscheidung zugunsten des Ex-Präsidenten gehofft. Dieser hatte seine Unschuld beteuert: Die Justiz habe ihn ohne Beweise verurteilt, um seine neuerliche Kandidatur bei den Wahlen im Oktober zu verhindern.

Lula bekleidete das Präsidentenamt bereits zwischen 2003 bis 2010. In seine Amtszeit fielen zahlreiche Korruptionsskandale. Er selbst soll im Gegenzug für die Vergabe öffentlicher Aufträge an einen Baukonzern von diesem ein Luxus-Apartment im Badeort Guaruja erhalten haben. Lula bestreitet dies.

Seine Verteidigung hatte beim Obersten Gericht beantragt, dass Lula die Revision seines Prozesses auf freiem Fuß abwarten dürfe. Nun wird jedoch in den nächsten Tagen ein Haftbefehl gegen den Ex-Präsidenten ausgestellt werden. In vielen Städten Brasiliens feierten seine Gegner spontan mit Hupkonzerten und brasilianischen Fahnen seine Niederlage vor Gericht.

Noch ist unklar, ob Lula bei den Oktoberwahlen trotzdem antreten darf. Laut dem "Saubere Westen"-Gesetz (Lei da Ficha Limpa), das Lula selbst 2010 unterzeichnet hatte, dürfen in zweiter Instanz verurteilte Politiker nicht an Wahlen teilnehmen. In der Vergangenheit war es jedoch einigen Politikern gelungen, mit Hilfe von einstweiligen Verfügungen die Teilnahme an Wahlen zu erzwingen.

Quelle: KNA

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