Geplante Reform des Militärrechts unzureichend
Der chilenische Nationalkongress hat in diesem Monat in erster Lesung ein Gesetzesvorhaben mit nur wenigen Änderungen angenommen, das die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit einschränkt. Das Gesetz ist damit jedoch noch nicht in Kraft. Sobald es gültig ist, sollen damit weder Vorfälle in Friedenszeiten, noch die Verfolgung von Zivilisten und Minderjährigen unter die Zuständigkeit des Militärs fallen.
Die Regierung hatte dem Parlament am 9. September einen Gesetzesvorschlag übergeben, um die Militärgerichtsbarkeit nur in Teilen zu ändern. Darin waren unter anderem auch härtere Strafen bei Vergehen durch Polizeibeamte vorgesehen (Gesetzgebungsbulletin 7203-02).
Die vorgesehene Teilmodifizierung der Militärgerichtsbarkeit würde jedoch bedeuten, dass die Militärgerichte bei gemeinen Delikten, die von Angehörigen des Militärs oder von der chilenischen Polizei begangen werden, weiterhin zuständig sind. Damit würden Menschenrechtsverbrechen, die von Polizisten und Militärs im aktiven Dienst begangen worden sind, weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Militärgerichte fallen.
Interamerikanischer Gerichtshof mahnt internationale Standards an
Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hatte dem chilenischen Staat in einem Urteil im Fall Palamara Iribarne vom 22. November 2005 auferlegt, die interne Gesetzgebung den internationalen Standards in dieser Sache anzugleichen. Demnach müsse die Militärgerichtsbarkeit ausschließlich auf Fälle beschränkt bleiben, bei denen es um Dienstvergehen von Militärs im aktiven Dienst geht.
Die Gesetzesanpassung sollte Garantien für einen fairen Prozess – die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts – sowie den juristischen Schutz und die Vereinheitlichung von Militärvergehen entsprechend der besonderen Natur militärischer Pflichten umfassen und das absolute Verbot zur strafrechtlichen Verfolgung von Zivilisten durch Militärgerichte verfügen.
Die Änderungen zur Militärgerichtsbarkeit gehörten mit zu den Forderungen der inhaftierten Mapuche, die sich mehr als 80 Tage im Hungerstreik befunden hatten. (bh)
Quelle: Adital mit Angaben von Cejil