Bischöfliche Aktion Adveniat e.V.
Brasilien |

Gefängnispastoral fordert Wahlrecht

Die brasilianische Gefängnispastoral und das Oberste Wahlgericht (TSE) verstärken im Hinblick auf die anstehenden Präsidentschaftswahlen in Brasilien ihre Bemühungen, zeitweise inhaftierten Menschen das Wahlrecht zu ermöglichen. Das Wahlrecht für Inhaftierte in Untersuchungshaft und für Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahre wird zwar in der Bundesverfassung von 1988 gewährleistet, ist jedoch noch nicht umgesetzt worden.


Nach Angaben des Justizministeriums und des Nationalsekretariats für Menschenrechte sind derzeit in Brasilien 470.000 Menschen inhaftiert, davon befinden sich 50.000 Menschen in Untersuchungshaft. Diese haben das Recht und sollen, so die Forderung der Gefängnispastoral, wählen können.

Wie P. Gunther Zgubic, Nationalkoordinator der Gefängnispastoral und Adveniat-Projektpartner, sagte, gab es in den vergangenen Jahren leichte Fortschritte, was das Wahlrecht für Häftlinge betrifft: Seit 2002 haben einige Bundesstaaten Brasiliens den provisorisch Inhaftierten das Wahlrecht garantiert. „Das ist das Ergebnis von harten Kämpfen angesichts der Unbeweglichkeit der Staaten und der Politik im Allgemeinen“, so Zgubic. Er erinnerte, dass Menschen in Untersuchungshaft und bevor sie verurteilt werden vor dem Gesetz als unschuldig gelten. „Die Menschen, die den vorläufig Inhaftierten das Wahlrecht verwehren, stellen sich gegen die Bundesverfassung.“

Quelle: adital

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