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Frauenquote: Kandidaten geben sich als Transgender aus

In Oaxaca fand der Betrug statt. (Symbolfoto: Adveniat/Escher)
In Oaxaca fand der Betrug statt. (Symbolfoto: Adveniat/Escher)

Um bei den Wahlen am 1. Juli 2018 einen Posten zu ergattern scheinen einige Politiker in Mexiko sogar bereit ihr Geschlecht zu ändern zumindest auf dem Papier. Mexikos Wahlgericht der Bundesjustiz (TEPJF) hat dem nun kurz vor dem Urnengang einen Riegel vorgeschoben und fünfzehn von siebzehn überprüften Kandidaten im Bundesstaat Oaxaca suspendiert. Diese hatten sich als Transgender-Kandidaten registrieren lassen.

Das auf Parität bedachte Wahlrecht in Oaxaca legt nämlich fest, dass Parteien dieselbe Anzahl von männlichen und weiblichen Kandidaten aufstellen müssen. Die vom Wahlgericht abgesetzten Kandidaten in Oaxaca waren Vertreter aller wichtigen mexikanischen Parteien. Einzig die Kandidaturen von Santos Cruz Martínez und Yair Hernández Quiroz, die sich auf Posten in den Stadträten von Cuilápam de Guerrero bzw. Chalcaltongo de Hidalgo, Oaxaca, bewerben, wurden vom Gericht bestätigt. Sie hätten „ihre Selbstidentifikation als Frau bewiesen“, während die abgelehnten Kandidaten in irgendeinem Moment der Registrierung ihr Geschlecht „gewechselt“ hätten.

Transidentität darf nicht missbraucht werden

In seinem Urteilsspruch bestimmte das Gericht, dass der Staat weder ein bestimmtes soziales Verhalten verlangen könne oder dürfe, noch eine bestimmte körperliche Erscheinung, private Lebensweise, Familienstand, sexuelle Vorlieben und Orientierungen, gesellschaftliche Anerkennung oder ob sie Nachkommen haben oder nicht, um die Geschlechtsidentität einer Person für nachgewiesen zu halten. In diesem Sinne stellten die Richter fest, dass die Bekundung der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht ausreicht, um die Selbstzuschreibung eines Menschen zu rechtfertigen. Angesichts der Verpflichtung des Staates bei der Nominierung von Kandidaturen die Parität zwischen Männern und Frauen zu schützen, müsse jedoch ein Betrug bei der Selbstzuschreibung der Geschlechtsidentität vermieden werden. Aus diesem Grund sei es Sache der Wahlbehörden, so das Gericht, über einen möglichen Missbrauch der Selbstregistrierung zu entscheiden, damit ein so wichtiger Anspruch wie die Transidentität nicht in täuschender Weise verwendet werde, um dem verfassungsmäßigen Paritätsprinzip zu entsprechen.

Sprich: Personen, die immer als Männer aufgetreten sind, können sich nicht ohne weiteres plötzlich als Transgender-Person deklarieren, um daraus politische Vorteile zu ziehen. Genau das war in Oaxaca geschehen. Das Wahlrecht im Bundesstaat Oaxaca legt fest, dass Muxes - so werden in den zapotekischen indigenen Gemeinden im Süden von Oaxaca Personen bezeichnet, die als Männer geboren wurden, sich aber weder als männlich noch weiblich identifizieren - oder Transgender-Frauen Kandidaten-Plätze einnehmen dürfen, die für Frauen reserviert sind.

Es werden Frauen-, aber keine Männerplätze eingenommen

Dabei nutzten die Männer laut Beschwerde des Staatlichen Wahl- und Bürgerbeteiligungsinstituts von Oaxaca (IEEPCO) eine rechtliche Lücke. „Der Kandidat wird in dem Geschlecht registriert, mit dem er/sie sich am besten identifiziert“, heißt es im Wahlrecht des Bundesstaates. „Kein einziger Spot für Männer wurde von einer Transgender-Person besetzt. Aber mehrere Plätze für Frauen wurden von Männern reklamiert, die sagen, dass sie Transgender sind“, so die Frauenrechtlerin Anabel López Sánchez, Direktorin der NGO Colectivo por la Ciudadanía de las Mujeres in Oaxaca, die im Mai die „falschen“ Kandidaten öffentlich machte, damals gegenüber der britischen Tageszeitung "The Guardian".

Als sich Vertreter der Muxes bei den Wahlbehörden registrieren ließen, stellten sie fest, dass einige der Kandidaten, die sich als Transgender registriert hatten, nicht nur nicht Teil der Gemeinschaft, sondern viele von ihnen Männer waren, von denen „öffentlich bekannt ist, dass sie verheiratet sind und Kinder mit Frauen haben“. Darunter seien Kandidaten, „die eine Wiederwahl als Gemeindepräsidenten anstreben und nie Maßnahmen zugunsten der LGBT-Gemeinschaft gefördert haben“, sagte Naomi Méndez Romero vom Kollektiv Ladxico Muxe gegenüber dem mexikanischen Nachrichtenportal Animal Político. „Wir lehnen diese betrügerische Aneignung transsexueller Identität, um die Verpflichtung der Parteien und Kandidaten zu vermeiden, dem verfassungsmäßigen Mandat der Geschlechtergerechtigkeit Folge zu leisten, ab.“

Das Wahlgericht der Bundesjustiz folgte nun dieser Argumentation und machte der Farce ein Ende. Für die freigewordenen Kandidatenplätze sollten noch vor der Abstimmung am Sonntag Frauen nominiert werden.

Autor: Andreas Knobloch

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