Fahrtkosten verhindern Schulbesuch
Die Vereinigung der Landbevölkerung der Region Santander (ASOGRAS) ruft nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen dazu auf, gegen die Erhebung von Fahrtgeld bei Schulkindern zu protestieren. Dies mache es Kindern und Jugendlichen in entlegenen ländlichen Gemeinden unmöglich, zur Schule zu gehen. Zudem werde dadurch das Recht auf Bildung verletzt, heißt es in einer Erklärung der Organisation. ASOGRAS hat sowohl die Nationale Ombudsstelle als auch die Generalstaatsanwaltschaft aufgefordert, den Fall unverzüglich und gründlich zu untersuchen.
Urteil des Verfassungsgerichts missachtet
Anlass für den Aufruf ist der Fall einer Gemeinde in Santander. Nach Angaben von ASOGRAS hatte der Bürgermeister von Sabana de Torres, Velandía Gutiérrez, bestimmt, dass alle Schulkinder ab dem ersten Februar täglich ein Fahrtgeld von umgerechnet etwa einem US-Dollar entrichten müssen.
Gemäß einem Urteil des kolumbianischen Verfassungsgerichts muss die Ausbildung für Kinder und Jugendliche auf dem Land und für Kinder aus Familien von Binnenflüchtlingen jedoch kostenlos sein. Zudem müssen die Kinder Unterstützung für den Transport von und zur Schule erhalten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts basierte auf einem Fall, bei dem Kinder unterschiedlicher Gemeinden sonst hätten mehr als vier Stunden zu Fuß gehen müssen, um die Schule besuchen zu können.
ASOGRAS fürchtet weitere Menschenrechtsverletzungen
ASOGRAS beklagt zudem, dass die Lehrer noch keine Arbeitsverträge unterschrieben hätten. Es sei daher denkbar, dass die Lehrer auch im März noch nicht zur Arbeit erscheinen würden, was für Kinder von Binnenflüchtlingen besonders fatale Folgen hätte, da diese nur für ein halbes Jahr lang die Schule besuchen, unterstreicht die Organisation.
"Wir möchten internationale und nationale Stellen erneut über diese besorgniserregenden Vorkommnisse in Kenntnis setzen. Wir fürchten, dass die Verletzung unserer Grundrechte und internationaler Menschenrechtskonventionen sich fortsetzen und verschlimmern wird, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, durch die bereits erfolgte Rechtsverletzungen zurückgenommen werden", heißt es in der Erklärung. (bh)
Quelle: Adital