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Chile |

Die Reform des Antiterrorgesetzes

Am 1. Oktober haben 24 Mapuche ihren Hungerstreik beendet. Die teilweise Einstellung der Protestaktion der indigenen Gefangenen verdankt sich der Vermittlung von Monseñor Ricardo Ezzati, die in ein entsprechendes Abkommen mündete.

Treffen schuf Vertrauen

Entscheidend hierbei war, dass zwei chilenische Staatsminister in die Region reisten und sich mit den Hungerstreikenden und ihren Sprechern trafen. Dies schuf Vertrauen und war dem ganzen Prozess förderlich. Was die juristische Lage betrifft, befasst sich das chilenische Parlament weiterhin mit einer Änderung des „Antiterrorgesetzes“ (Gesetz 18.314). Im Gespräch ist zum Beispiel eine Senkung des Strafmaßes für Brandstiftung. Gegen Minderjährige soll künftig nicht mehr wegen Terrorverdacht ermittelt werden können.

Reform der Militärjustiz

Aber auch die Militärjustiz soll reformiert werden. Straftaten von Zivilisten, die an Uniformierten begangen werden, würden dann nicht mehr ihrer Rechtsprechung unterliegen.

Zu bemängeln ist allerdings, dass weiterhin nicht zwischen „sozialem Protest“ und „terroristischen Straftaten“ unterschieden wird. Hier besteht also ein großer Ermessensspielraum für die Gerichte. Und an den umstrittenen Zeugen mit geschützter Identität wird festgehalten.

Damit nicht genug: Neu hinzu kommen verdeckt arbeitende Agenten. Straftaten von Militärs gegen Zivilisten fallen auch künftig unter die Rechtsprechung der Militärjustiz, hier geht es vor allem um den Tod junger Mapuche bei Einsätzen der Polizei.

Während Chiles Regierung bisher als terroristisch angesehene Straftaten als gewöhnliche Straftaten gewertet sehen möchte, sind Staatsanwälte und Richter keineswegs hieran gebunden.

Wichtige Forderungen nicht erfüllt

Unter dem Strich würde sich die juristische Situation für die gefangenen Mapuche deutlich verbessern: Freisprüche und ein geringeres Strafmaß würden wahrscheinlicher. Allerdings wurden wichtige Forderungen der Mapuche nicht erfüllt, weshalb zehn Gefangene ihren Hungerstreik fortsetzen. Indigener Sozialprotest könne auch künftig als „terroristisch“ gebrandmarkt werden. Außerdem sei keinesfalls ausgeschlossen, dass in künftigen Prozessen das Antiterrorgesetz erneut zur Anwendung komme.

Echter Dialog möglich

Auf der anderen Seite ist anzuerkennen, dass der chilenische Staat sich erstmals ernsthaft mit Forderungen der Indigenen beschäftigt, wofür sich auch die Bischöfe eingesetzt hatten. Ein echter Dialog wäre somit möglich. Er könnte zu Veränderungen auf dem Verhandlungsweg führen, auf der Grundlage einer Anerkennung der Rechte der Mapuche.

Chiles Regierung hat sich zu politischen Gesten fähig gezeigt, die noch vor wenigen Monaten unvorstellbar gewesen wären. Dies wiederum hat die konservativsten Kreise der chilenischen Rechten auf den Plan gerufen, die der Regierung von Präsident Sebastián Piñera ein Einknicken vorwerfen. Im Wahlkampf sei noch versprochen worden, „Terroristen“ hinter Schloss und Riegel zu bringen.

An der Seite der Hungerstreikenden

Was die verbleibenden zehn Hungerstreikenden betrifft, ist ihre Zukunft ungewiss. Doch die Bischöfe und all jene, die sich gemeinsam mit ihnen einsetzen, bleiben an der Seite der Hungerstreikenden und versuchen, Brücken für eine Lösung zu finden.

Deutlich muss darauf hingewiesen werden, dass bei den Solidaritätsprotesten in der vergangenen Woche infolge des Eingreifens der Polizei Verletzte zu beklagen waren und es zu Festnahmen, auch von Minderjährigen, kam. Ein Opfer wurde durch Schrotkugeln am Rücken verletzt und befindet sich derzeit in einem Krankenhaus in Temuco.

Autor: Juan Jorge Faundes
, Übersetzung: Bernd Stößel

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