CIDH verurteilt Mexiko wegen Folter
Am 20. Dezember verurteilte der Interamerikanische Gerichtshof den mexikanischen Staat wegen wiederholter Menschenrechtsverletzungen gegen die beiden Bauern und Umweltschützer Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden im Jahr 1999 Opfer von willkürlicher Freiheitsberaubung und Folter durch Armeeangehörige geworden waren und der mexikanische Staat seinen Rechtspflichten in dem Fall in keinster Weise nachgekommen ist.
Die Bauern waren 1999 verhaftet und erst im November 2001 entlassen worden. Der mexikanische Staat hatte jedoch weder die Unschuld der Umweltschützer anerkannt, noch hatte er zugegeben, dass in diesem Fall die Menschenrechte verletzt worden waren.
Der Fall kam 2004 vor die Interamerikanische Menschenrechtskommission, die Mexiko entsprechende Auflagen erteilte, die der Staat jedoch nicht erfüllte. Daraufhin gab die Kommission den Fall an den Gerichtshof weiter.
CIDH fordert Änderung der Militärgesetzgebung
Die Richter verfügten nun, dass der Staat den Opfern Entschädigung zahlen und medizinische und psychologische Hilfe für die Opfer bereitstellen muss. Zudem wurde der Mexiko aufgefordert, die Bedingungen zu ändern, die damals wie heute derart schwere Menschenrechtsverletzungen ermöglichen. Zudem sollen die Folterfälle in Mexiko untersucht werden, so das Gericht in seinem Urteil.
„Mexiko muss seine Rechtspraktik den höchsten Standards bezüglich der Menschenrechte angleichen“, erklärte das Gericht mit Blick auf durch Folter erzwungene Geständnisse. Die Richter forderten außerdem eine Reform der Militärgesetzgebung, damit Menschenrechtsverletzungen durch Militärangehörige nicht mehr allein vor Militärgerichten verhandelt werden. "Diese Forderung betrifft nicht nur Fälle von Folter, gewaltsamem Verschwindenlassen oder Vergewaltigung, sondern dies muss für alle Fälle von Menschenrechtsverletzungen gelten“, unterstrich der CIDH. (bh)
Quelle: Adital