Bauer aus Peru erzielt Teilerfolg gegen RWE
Das Oberlandesgericht Hamm ordnete am Donnerstag, 30. Dezember 2017, in dem Zivilrechtsstreit zwischen einem peruanischen Bauern und der RWE AG die Beweisaufnahme an. Das OLG korrigierte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen, dass die Klage im vorigen Jahr abgewiesen hatte. Damit hat der Bauer einen Teilerfolg gegen RWE erzielt.
Der Landwirt Saul Lliuya fordert von dem Konzern, sich an den Kosten für Schutzmaßnahmen an seinem Haus zu beteiligen. Es liegt in Huaraz in den Anden, 450 Kilometer nördlich von Lima. Das Gelände sei durch das Wasser eines tauenden Gletschers bedroht. Dafür sei der Energiekonzern mitverantwortlich, der 0,47 Prozent der weltweiten Treibhausgase ausstoße. Entsprechend diesem Anteil verlangt der Bauer eine Entschädigung. Für Überflutungsschutz hat er bereits 6.400 Euro ausgegeben.
Laut OLG hat der Bauer seine Klage schlüssig begründet. Auch wer rechtmäßig handele, müsse für von ihm verursachte Eigentumsbeeinträchtigungen haften. Nun solle Beweis durch Gutachten erhoben werden. Aus Sicht der Richter ist der Mitverursachungsanteil von RWE mess- und berechenbar. Die Sachverständigen sollen eventuelle Abweichungen vom Mitverursachungsanteil von bisher 0,47 Prozent beziffern. Die Experten sollen laut Gericht in Absprache mit den Parteien bestimmt werden. Für das Gutachten erhalte der Kläger einen Auslagenvorschuss von 20.000 Euro (AZ. 5 U 15/17).
Beweisaufnahme schreibt "Rechtsgeschichte"
RWE mit Sitz in Essen will nach Prüfung der Details sein weiteres Vorgehen festlegen. Das Unternehmen bekräftigte nach der Entscheidung seine Position, dass die weltweiten Treibhausgase mit einer Vielzahl von Verursachern nicht einem einzelnen Emittenten zuzurechnen seien. Weiter wies der zweitgrößte Energieversorger Deutschlands darauf hin, dass er seinen CO2-Ausstoß nachhaltig senke und Milliarden in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert habe.
Die Anwältin des Kleinbauern, Roda Verheyen, sagte, dass der Einstieg in die Beweisaufnahme "ein Stück Rechtsgeschichte" schreibe. Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch, die den Landwirt unterstützt, erklärte: "Erstmals hat ein Gericht bejaht, dass prinzipiell ein privates Unternehmen für seinen Anteil an der Verursachung klimabedingter Schäden verantwortlich ist."
Auch der betroffene Kleinbauer wertete die OLG-Entscheidung als großen Erfolg. "Die Unternehmen, die erheblich zum Klimawandel beitragen, müssen jetzt auch Verantwortung übernehmen", sagte der Peruaner. "Ab jetzt geht es darum, den Beitrag von RWE zum Gletscherschwund in Peru auch zu beweisen. Das wird noch ein langer Weg. Aber als Bergsteiger bin ich lange, steinige Wege gewohnt."
Quelle: KNA