Auslieferung der mutmaßlichen Jesuiten-Mörder gefordert
Den vier Verhafteten wird zusammen mit 13 weiteren Ex-Militärs zur Last gelegt, in den Wirren des salvadorianischen Bürgerkrieges im November 1989 sechs spanische Jesuiten-Priester auf dem Campus der Zentralamerikanischen Universität in der Hauptstadt San Salvador ermordet zu haben. Zudem sollen sie auch zwei unliebsame Zeugen beseitigt haben. Die Haushälterin und deren 16-jährige Tochter wurden ebenfalls erschossen.
Die Jesuiten hatten sich zuvor für die Beendigung des Bürgerkrieges eingesetzt. Ihr Wortführer, der einflussreiche Philosophieprofessor Ignacio Ellacuria, sympathisierte dabei politisch eher mit den linken Rebellen. Die Bluttat löste weltweit Entsetzen aus. Wer die Auftraggeber des Massakers waren, konnte bis heute nicht schlüssig geklärt werden.
Während die salvadorianische Justiz weiterhin ihre Türen geschlossen halte, dürfe nicht verhindert werden, dass der Fall den Instanzen der internationalen Justiz zugeführt werde, hieß es in einer am Mittwoch, 2. März 2016 (Ortszeit), in San Salvador veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme der Ordensgemeinschaft und der Zentralamerikanischen Universität, aus der die Tageszeitung "La Pagina" zitierte.
Amnestiegesetz
Nach der Verhaftung der Militärs muss das Oberste Gericht des Landes über ihre Auslieferung an Spanien entscheiden. Schon einmal hatte die spanische Justiz die Auslieferung der Verdächtigen gefordert. Diese waren 1993 zwar zu 30 Jahren Haft verurteilt, aufgrund einer Amnestie jedoch sofort wieder freigelassen worden.
Neue Bewegung kam in den Fall, als der Oberste Gerichtshof in Madrid beschloss, die zuvor eingestellten Mordermittlungen erneut aufzurollen. Dabei ging das spanische Gericht auf die schleppenden Ermittlungen der salvadorianischen Justiz ein. Diese hätten die ehemaligen Militärs vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt, hieß es aus der spanischen Hauptstadt. Mit der Verhaftung von vier Militärs folgte nun der nächste Schritt. Familienangehörige der verhafteten Militärs bekräftigen dagegen deren Unschuld.
Quelle: KNA