Auch Militärs müssen vors Zivilgericht
Armeeangehörige müssen sich künftig für Menschenrechtsverletzungen auch vor Zivilgerichten verantworten. Mit dieser einstimmig getroffenen Entscheidung folgten die Richter des Obersten Gerichtshofs (SCJN) am 12. Juli den Maßgaben des Interamerikanischen Gerichtshofs (CIDH). Damit kippten die Richter eine 70 Jahre lang bestehende Rechtspraxis.
„Historisches Urteil“
Menschenrechtsverletzungen von Militärs im Dienst können künftig vor jedem Zivilgericht des Landes verhandelt werden. Bisher landeten solche Fälle gemäß der Regelung des „fuero militar“ ausschließlich vor Militärgerichten. Eine Verurteilung der Täter blieb meist aus.
Die Entscheidung wird von vielen Menschenrechtsgruppen als „historisches Urteil" begrüßt. „Wir hoffen, dass dieses Urteil dazu beiträgt, der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen durch Militärs ein Ende zu bereiten", erklärte Sergio Méndez von der Mexikanischen Menschenrechtskommission (CMDPDH) gegenüber der Nachrichtenagentur Púlsar.
Urteile müssen Internationalen Standards entsprechen
Anlass für die Verhandlung um die Rechtssprechung in Mexiko war der Fall Rosendo Rodilla. Der Aktivist war 1974 an einem Kontrollpunkt der Armee „verschwunden“. Der CIDH machte in einem Urteil von 2009 den mexikanischen Staat dafür verantwortlich. Bereits vergangenes Jahr hatte der Oberste Gerichtshof Mexikos auf Anordnung des CIDH festgelegt, dass alle richterlichen Entscheidungen nur dann gültig sind, wenn sie sowohl der Verfassung als auch internationalen Verträgen entsprechen.
Das Urteil des SCJN geht weit über die Änderungsvorschläge der Regierung Calderón hinaus. Diese hatten lediglich vorgesehen, Vergewaltigung, Folter und gewaltsames Verschwindenlassen vor Zivilgerichten zu verhandeln. Mord sollte hingegen weiterhin vor Militärgerichten verhandelt werden. Im Rahmen des von Calderón ausgerufenen „Krieg gegen den Drogenhandel“ sind mehrere Verfahren wegen Mordes gegen Militärangehörige anhängig. (bh)