Anti-Terror-Gesetz gegen Mapuche
Weniger als einen Monat nach Ende des Hungerstreiks wurde in Chile wider Erwarten ein Mapuche-Aktivist auf Grundlage des kritisierten Anti-Terror-Gesetzes verurteilt. Raúl Castro Antipán war nach einem Überfalls auf eine Maut-Station wegen »Gefährdung der Sicherheit« inhaftiert worden. Da für Castro die Kronzeugenregelung gilt und er gegen in Haft sitzende Mitaktivisten aussagen wird, wurde der Verurteilte unter Auflagen auf freien Fuß mit Meldungspflicht gelassen.
Auch wenn das Parlament eine Reform des Anti-Terror-Gesetzes beschlossen hat, läge es in der Zuständigkeit der Gerichte, auf welche rechtliche Grundlage sie bei ihrer Arbeit zurückgreifen, wies Regierungssprecher Claudio Alvarado die Kritik aus Politik und Gesellschaft an dem Urteil am Mittwoch gegenüber lokalen Medien zurück. »Der Richter entscheidet auf Vergehen mit terroristischem Charakter, also kann darüber nicht diskutiert werden«, verteidigte Staatsanwalt Alberto Schiffel das Urteil.
Derweil reißen die Spannungen im Süden Chiles nicht ab. Am Mittwoch demonstrierten hunderte Mapuche der Gemeinde Panguipulli gegen den Bau eines Mammut-Staudamms zur Stromgewinnung auf ihrem Siedlungsgebiet. In Osorno ging eine Gruppe von Jugendlichen auf die Straße und forderten die Freilassung von Camilo Aguas Valderas. Der 19-jährige Mapuche war Ende September auf einer Demonstration zur Unterstützung des Mapuche-Hungerstreiks wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt festgenommen und vor ein Militärgericht gestellt worden. Wachsender Protest regt sich auch im Fall von Guillermo Trafiñanco in der Provinzhauptstadt Viedma. Am Wochenende war der 16-jährige Mapuche durch die Dienstwaffe eines Carabinieri ums Leben gekommen, die Bewohner beklagen die Straflosigkeit für das brutale Vorgehen der paramilitärischen Polizei. (bb)