Amnestiegesetz bleibt gültig
Trotz15-stündiger Verhandlungen konnte die Abgeordnetenkammer in Montevideo am Donnerstag sich nicht auf die Neuinterpretation des Schlusspunktgesetzes einigen. Die Abstimmung endete mit einem Patt mit 49 Ja- und 49 Nein-Stimmen. Das 1986 eingeführte Amnestiegesetz verhinderte in der Vergangenheit eine juristische Aufklärung der Verbrechen während der Militärdiktatur von 1973 bis 1985. Nur wenige Militärs und Polizisten wurden bisher zur Rechenschaft gezogen. Das Regierungsbündnis Frente Amplio schlug die Aufhebung der Amnestie vor, nachdem der oberste Gerichtshof in Uruguay das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte. Auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) forderte ein Ende der Straflosigkeit.
Die Abgeordnetenkammer hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres für eine Neuninterpretation des Schlusspunktgesetzes gestimmt. Am Donnerstag sollten nur kleine Änderungen bestätigt werden, die der Senat vorgenommen hatte. Allerdings entwickelte sich in dem südamerikanischen Land in den vergangenen Wochen eine heftige Diskussion um die Abstimmung.
1989 und 2009 hatte sich die uruguayische Bevölkerung in einem Referendum gegen die Annullierung des Schlusspunktgesetzes ausgesprochen. Daher warnten Kritiker im Vorfeld der Abstimmung, dass die Abgeordneten nun nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entscheiden können. Auch der Präsident Uruguays José Mujica schlug sich auf die Seite der Kritiker. In einer Mitteilung am Tag vor der Entscheidung forderte er zur Kultur der Toleranz auf, um die kommenden Generationen nicht mit dem eigenen Frust zu belasten. Die Debatte um das Amnestiegesetz hat die Frente Amplio nach Angaben lokaler Medien Medien in eine Krise gestürzt und nachhaltig geschwächt. (aj)