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El Salvador |

Amnestie-Gesetz verhindert Ermittlungen

San Salvador. Die Staatsanwaltschaft in El Salvador hat das 1993 erlassene Amnestie-Gesetz kritisiert. Dadurch werde eine Wiederaufnahme der Ermittlungen im Mordfall Romero behindert, erklärte Generalstaatsanwalt Romero Barahona der Tageszeitung "La Prensa Gráfica". Die im Anschluss an den Bürgerkrieg erlassene Generalamnestie stelle ein prozessuales Hindernis dar.

Der 1917 geborene Óscar Arnulfo Romero wurde 1980 während eines Gottesdienstes ermordet. Für seine Anklagen gegen Unterdrückung und Ausbeutung und als Stimme der Armen war er weit über Mittelamerika hinaus bekannt geworden. Die Hintergründe des Attentats sind bis heute nicht vollständig aufgeklärt; die mutmaßlichen Drahtzieher wurden nie verurteilt.

Nach Erkenntnissen einer unabhängigen Wahrheitskommission, die sich um die Aufklärung von Verbrechen während des Bürgerkrieges in El Salvador bemüht, war Roberto D´Aubuisson geistiger Urheber des Mordes, ein Major der salvadorianischen Armee und Chef der berüchtigten Todesschwadronen. Später gründete er die rechtskonservative ARENA-Partei und trat - erfolglos - um das Amt des Staatspräsidenten an. 1992 starb er an einer Krebserkrankung.

Aus Anlass des 30. Todestages von Romero forderten zahlreiche Menschenrechtsorganisationen die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Staatspräsident Mauricio Funes hatte die indirekte Beteiligung des Staates offiziell bestätigt.

Text: tk

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