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Uruguay |

Abgeordnete stimmen Besteuerung von Großgrundbesitz zu

Ende der vergangenen Woche hat die uruguayische Abgeordnetenkammer nach dreimonatiger Debatte einer Steuer auf Großgrundbesitz zugestimmt. Betroffen davon wären Eigentümer, die mehr als 2.000 Hektar Land besitzen. Über den Gesetzesvorschlag wird nun der Senat abstimmen.

Die so genannte Initiative gegen Landkonzentration ICIR war von Präsident José Mujica eingebracht worden. Sie sieht eine jährliche Steuer von acht bis 16 US-Dollar pro Hektar für Flächen jenseits der 2.000 Hektar-Grenze vor. Laut Regierung wären weniger als 500 Eigentümer von dieser Steuer betroffen, die dem Staat jährliche Einnahmen von 60 Mio. US-Dollar bringen würde. Das Geld soll für den Straßenbau in ländlichen Gebieten im Landesinnern verwendet werden, so die Regierung.

Initiative stark umstritten

Für die Initiative hatten nur die Abgeordneten der regierenden Frente Amplio gestimmt. Das Projekt ist auch innerhalb der Regierung umstritten. Landwirtschaftsminister Tabaré Aguerre, der selbst der Vereinigung der Reisproduzenten vorsteht, hatte sich gegen das Projekt ausgesprochen, weshalb die Opposition seinen Rücktritt forderte, wie lokale Medien berichten. Aguerre war der Abstimmung einer Kommission über die Initiative ferngeblieben.

Der oppositionelle Abgeordnete der PN (Partido Nacional), José Carlos Cardoso kritisierte die Steuer als „ideologisches Projekt“. Ähnlich äußerte sich auch der Bauernverband „Asociación Rural“, wie die uruguayische Ausgabe der Tageszeitung "El País" berichtet. Dem Steuervorschlag fehle eine genaue technische Ausarbeitung, er sei weniger an der Sache, denn an Parteidisziplin entlang formuliert worden.

Gestiegene Bodenpreise und Ausverkauf

In Uruguay besitzen einige Unternehmen besitzen bis zu 2.500 km² Land, im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Observador 83 Prozent des verkauften Landes von Ausländern erworben worden. Die Bodenpreise sind in den letzten Jahren von 740 US-Dollar pro Hektar auf 3.114 US-Dollar pro Hektar angestiegen. Bisher gibt es in Uruguay keine Regelung zur Begrenzung von Großgrundbesitz oder den Verkauf von Flächen an Ausländer. (bh)

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