Urteil: Erdöl-Firma muss Awá-Indigene entschädigen
Das Gericht erkannte an, dass die indigenen Gemeinden direkt von den Folgen der Erdölförderung betroffen seien und forderte die Firma auf, die entstandenen Schäden wiedergutzumachen, berichtet der Radiosender „WRadio“ am Montag, 19. November 2018. Einstimmig entschieden die obersten Verfassungsrichter zudem, dass binnen Sechs-Monatsfrist eine Konsultation in den betroffenen Gemeinden durchgeführt werden müsse, um die entstandenen Schäden festzustellen und zu beziffern. Sollte zwischen den Awá und der Erdölfirma anschließend keine Einigung über die Entschädigungen zustande kommen, so könne als letztes Mittel die Erdölförderung richterlich gestoppt werden, so lokale Medienberichte.
Auch forderten die Richter die kolumbianische Regierung und den Gesetzgeber auf, den indigenen Gemeinden mehr administrative und finanzielle Autonomie zu übertragen. Geklagt gegen die Umweltschäden durch die Erdölförderung hatte Nastacuas Pai Juvencio, Gemeindeleiter der Awá aus Puerto Asís im Amazonas-Departamento Putumayo. Die Abbauaktivitäten in ihrer Heimat seien ohne vorherige Konsultation der indigenen Gemeinden durchgeführt worden, bemängelte er. (bb)