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Guatemala |

Rückschritt bei den Rechten der Indigenen

Ob Anerkennung indigener Landrechte oder Konsultierung der Betroffenen bei Großprojekten: In Guatemala steht der Staat nicht an der Seite der Ureinwohner.

Ixil-Frauen auf der Straße in Guatemala. Foto: Adveniat/Pohl.

In Guatemala erkenne der Staat eine eigene indigene Rechtsprechung, basierend auf den Werten und der Kultur der Ureinwohner, nicht an. In einem Beitrag für das Digital-Magazin “Debates Indígenas” heißt es, die Mehrheitsgesellschaft befürworte, dass es einen einheitlichen Rechtsstaat für alle gebe. Hartes Durchgreifen und die Todesstrafe fänden bei vielen Guatemalteken Zustimmung. 2021 hatte Präsident Alejandro Giammattei sich nach dem Mord an einem achtjährigen Mädchen für die Anwendung der Todesstrafe in bestimmten Fällen ausgesprochen. Diese steht in der Verfassung des Landes, wird seit dem Jahr 2002 aber nicht mehr angewendet.

Guatemala hält eingegangene Verpflichtungen nicht ein

Der Artikel weist darauf hin, dass das Budget der für Menschenrechte zuständigen Procuraduría de Derechos Humanos gekürzt worden sei. Diese erhebe nun nicht mehr die Stimme, wenn die Rechte indigener Gemeinschaften verletzt werden, vor allem im Fall von Vertreibungen von ihrem angestammtem Land. Auch gebe es keinen Einspruch gegen die Kriminalisierung von Hunderten indigenen Anführerinnen und Anführer, die sich für ihr Land und die auf diesem befindlichen Ressourcen einsetzten. Guatemala habe zwar das unter dem Kürzel ILO 169 bekannte Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern der Internationen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, das Verfassungsrang genieße. In der Praxis gebe es aber keine Instrumente für dessen Umsetzung. Daher finde die Deklaration der Rechte indigener Völker der Vereinten Nationen in Guatemala keine Anwendung. Die Forderung der indigenen Völker nach Anerkennung ihrer Landrechte werde fortlaufend ignoriert.

200 Jahre Unabhängigkeit für Indigene kein Grund zum Feiern

Umstrittene Großprojekte auf indigenem Land ziehe der Staat einfach durch, auch wenn das Verfassungsgericht in Einzelfällen zeitweilige Suspendierungen anordne. Noch nie sei ein Projekt daran gescheitert, dass die Indigenen nicht konsultiert wurden, wozu sich Guatemala aber verpflichtet habe. Die Unternehmen agierten vollkommen frei davon, ob die betroffene Bevölkerung ihre Zustimmung erteile oder ein Projekt ablehne. Als Guatemala 2021 den 200. Jahrestag der Unabhängigkeit von Spanien beging, stand für die indigene Bevölkerung daher fest: „Nada que celebrar“ („Nichts zu feiern“). Sie erlebt kolonialistische Praktiken bis heute. Der Staat sieht in den Indigenen eine Bedrohung für die Stabilität und ein Hindernis für den Fortschritt und enthält ihnen ihre Rechte daher vor. Indigene machen 45 Prozent der Bevölkerung Guatemalas aus. Im Parlament, dem Kongress, war der Anteil nie größer als 10 Prozent. (bs)

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