Peru: Gerichtsurteil erlaubt aktive Sterbehilfe
In Peru hat ein Gericht zum ersten Mal aktive Sterbehilfe für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte eine Frau, die seit vielen Jahren an einer schweren Muskelerkrankung leidet.
Ein Gericht in Peru hat erstmals aktive Sterbehilfe für eine schwerkranke Patientin für rechtmäßig befunden. Das Verfassungsgericht des Obersten Gerichtshofs in der Hauptstadt Lima gab der Klage der schwerkranken Psychologin Ana E. statt, ihrem Leben in eigener Entscheidung ein Ende zu bereiten, berichtet die peruanische Tageszeitung "RPPNoticias".
Die unter einer schweren Erkrankung der Skelettmuskulatur leidende E. hatte gegen das Justizministerium, das Gesundheitsministerium und die öffentliche Krankenkasse Klage eingereicht, um gegen die Anwendung von Artikel 112 des Strafgesetzbuches vorzugehen. Der Artikel verbietet die Durchführung und Begleitung aktiver Sterbehilfe, etwa durch Ärzte, Psychologen und Pflegepersonal, und stellt diese unter Strafe.
Verfassungsrichter Jorge Luis Ramírez Niño de Guzmán zufolge sei der Antrag der Schwerkranken "teilweise begründet", zitiert "RPPNoticias" den Juristen. Nach Prüfung des Einzelfalles dürfe Artikel 112 nicht zur Anwendung kommen. "Wir haben unser Ziel erreicht", begrüßte die 43 Jahre alte E. das Urteil. Seit rund 30 Jahren leidet sie bereits an der Krankheit.
Auch Perus Ombudsmann für Menschenrechte, Walter Gutierrez, hieß die Entscheidung gut. "Das ist eine degenerative, unumkehrbare Krankheit, der Mensch hat jedes Recht sein Leben zu beenden, weil es der letzte Atemzug der Freiheit ist", so Gutierrez gegenüber dem Nachrichtensender "Canal N“. (bb)